Den US-Fahrdienstvermittler Uber kommt ein verschwiegenes Datenleck teuer zu stehen. Im Rahmen eines Vergleichs mit US-Behörden hat das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 148 Millionen Dollar (126 Millionen Euro) akzeptiert, wie New Yorks Generalstaatsanwältin Barbara Underwood am 26.09.2018 stellvertretend für alle 50 US-Bundesstaaten und den Regierungsbezirk District of Columbia mitteilte. Es handele sich um das bislang höchste Bußgeld, das in einem solchen Fall verhängt wurde. Uber seien zudem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit auferlegt worden – etwa ein "Integritätsprogramm" und die Verpflichtung externer Prüfer.
Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018 (dpa).
Generalanwalt beim EuGH, Uber kein Dienst der Informationsgesellschaft, BeckRS 2017, 109869
Bauer/Friesen, UberPop - rechtlich top oder eher ein Flop?, DAR 2015, 61
Kramer/Hinrichsen, Der Fall Uber - Taxen, Mietwagen und der technologische Fortschritt, GewA 2015, 145
Linke, Gewerbefrei oder "Uber"-reguliert? - Die Vermittlung von Personenbeförderungsdiensten auf dem Prüfstand, NVwZ 2015, 476
EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Beförderungstätigkeit von UberPop ohne Vorlage an EU strafrechtlich ahnden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.04.2018, becklink 2009554
EuGH-Generalanwalt: Frankreich konnte Uber-Verbot ohne Mitteilung an Kommission erlassen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.07.2017, becklink 2007154
EuGH-Generalanwalt: Uber-Fahrdienst unterliegt als "Verkehrsdienstleistung" der mitgliedstaatlichen Reglementierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.05.2017, becklink 2006604