Türkisches Verfassungsgericht hebt Blockade von HDP-Parteikonten auf

In der Türkei darf die zweitgrößte Oppositionspartei HDP für die im Mai geplanten Wahlen nun doch Geld aus der Staatskasse erhalten. Das Verfassungsgericht hat die Blockade der Konten der prokurdischen Partei aufgehoben, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Das Gericht hatte im Januar im Rahmen eines Verbotsverfahrens gegen die HDP deren Bankkonten blockiert, wogegen die Partei Einspruch einlegte.

Angebliche Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

Nun hat das Gericht seine eigene Entscheidung von Januar revidiert. Bei der HDP hieß es auf Anfrage der dpa, die Partei habe von der Entscheidung über die Medien erfahren, sie aber noch nicht zugestellt bekommen. Hintergrund für das drohende Verbot der Partei sind angebliche Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation gilt. Die Partei weist die Vorwürfe zurück. Erwartet wird, dass das Verbot noch vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen am 14.05.2023 in Kraft tritt. Das Gericht entschied zudem, den Termin für die Verteidigung der Partei im Verbotsverfahren von nächster Woche auf Mitte April zu verlegen. Die HDP hatte eine Verschiebung bis nach den Wahlen beantragt. Am 06.03.2023 hatte eine Oppositionsallianz aus sechs Parteien den Chef der linksnationalen CHP, Kemal Kilicdaroglu, als Kandidat gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan aufgestellt. Die HDP gehört nicht zu der Allianz.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2023 (dpa).