Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des ein Jahr in der Türkei inhaftierten "Welt"-Reporters Deniz Yücel für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, urteilten die Richter, wie aus der am 28.06.2019 im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.
Schadenersatz zugesprochen
Zudem erhalte Yücel einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3.800 Euro). Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok. Dazu stehe die Entscheidung noch aus.
Prozess wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung
Yücel saß ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis, zeitweise in Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam er nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16.07.2019 in Istanbul fortgesetzt.
Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019 (dpa).
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