Einer der acht Militärs, die im Juli 2016 während des gescheiterten Militärputsches in der Türkei mit einem Hubschrauber nach Griechenland geflohen waren, hat in Griechenland Asyl erhalten. Wie der griechische Fernsehsender Skai am 30.12.2017 berichtete, wurde der Mann bereits freigelassen.
Faires Verfahren nicht gewährleistet
Auch in letzter Instanz hatten griechische Richter demnach befunden, dass nicht gewährleistet sei, dass den Betreffenden in der Türkei ein faires, den Menschenrechten entsprechendes Verfahren erwarte. Auch deute nichts darauf hin, dass er an dem Putschversuch in seiner Heimat beteiligt gewesen sei.
Spannungen zwischen Athen und Ankara
Die Asylverfahren der anderen sieben Männer laufen noch. Das Thema führt seit längerem zu Spannungen zwischen Athen und Ankara: Die Türkei hat wiederholt die Auslieferung der Militärs gefordert. Der höchste griechische Gerichtshof hatte die Auslieferungsanträge jedoch bereits im Mai 2017 mit Verweis auf die Menschenrechtslage im Nachbarland abgewiesen.
Redaktion beck-aktuell, 3. Januar 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG München, Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei, NStZ-RR 2016, 323
Aus dem Nachrichtenarchiv
Griechischer Gerichtshof: Türkische Militärs dürfen nicht ausgeliefert werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.01.2017, becklink 2005580
Türkei fordert Deutschland zur Auslieferung von Gülen-Anhängern auf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.07.2016, becklink 2003991
Griechische Justiz liefert türkische Militärs nicht aus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.12.2016, becklink 2005138