Türkische Opposition scheitert mit Verfassungsklage gegen Wahlgesetz

Das türkische Verfassungsgericht hat den Einspruch der größten Oppositionspartei CHP gegen umstrittene Änderungen im Wahlgesetz abgewiesen. Das Gesetz sei verfassungskonform, entschied das Gericht nach Angaben der staatlichen Nachrichtengagentur Anadolu am 31.05.2018. Die CHP hatte argumentiert, die Änderung im Wahlgesetz könne Wahlbetrug begünstigen und die Annullierung mehrerer Paragrafen gefordert.

Stempel des Wahlrats nicht mehr zwingend erforderlich

Das Wahlgesetz war im März auf Vorschlag der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP und der mit ihr verbündeten ultranationalitischen MHP geändert worden. Unter anderem werden nun Stimmen als gültig erfasst, wenn der Stempel des Wahlrats auf dem Kuvert fehlt. Wahlurnen können zudem bei Sicherheitsbedenken an einen anderen Ort verlegt werden.

144.000 Wähler betroffen

Nach Angaben des Wahlrats wurden bereits in dieser Woche Wahlurnen in 19 Provinzen verlegt. Davon sind nach Angaben von Anadolu 144.000 Wähler betroffen. Die pro-kurdische Oppositionspartei HDP hatte kritisiert, die Urnen seien vor allem aus Gebieten entfernt worden, in denen die Partei große Unterstützung habe. Am 24.06.2018 finden in der Türkei die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gleichzeitig statt.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2018 (dpa).

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