Ein Bochumer ist in der Türkei wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK verurteilt worden. Das Gericht im zentralanatolischen Kirsehir habe ihren Mandanten Mahmut Günes am 12.10.2021 zu rund 2 Jahren, 9 Monaten und 22 Tagen Haft verurteilt, sagte seine Anwältin Berfin Arslan gegenüber Medienvertretern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Arslan kündigte Berufung an. Eine Haftentlassung sei wegen Fluchtgefahr abgelehnt worden, sagte sie.
Haftstrafe für Tweets
Hintergrund des Verfahrens sind Twitter-Nachrichten. Das Gericht habe Günes für Mitteilungen in den sozialen Medien verurteilt, ohne beweisen zu können, dass es sich um sein Profil handelte, kritisierte Anwältin Arslan. Die Entscheidung sei rechtswidrig. Der 46-jährige Günes nahm aus dem Gefängnis per Video an der Verhandlung teil und bestritt nach Angaben seiner Anwältin, dass er Eigentümer des von der Anklage zitierten Twitter-Accounts sei. Der Bochumer war bei der Einreise in die Türkei festgenommen und Ende Juli verhaftet worden. Er besitzt nach Angaben seiner Anwältin nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2021 (dpa).
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