Türkei: Gericht ordnet Sperrung oppositioneller Webseiten an

Ein türkisches Gericht hat einem Medienbericht zufolge die Sperrung von mehr als 130 Internetseiten angeordnet - darunter sind Seiten von oppositionellen Politikern, Künstlern und Medien, Twitter- und Instagram-Konten sowie Facebook-Seiten. Die Entscheidung war demnach auf Antrag der Hauptdirektion der Gendarmerie schon Mitte Juli gefallen.

Oppositionelle Nachrichtenwebseite Bianet betroffen

Die Gendarmerie ist in der Türkei eine paramilitärische Organisation. Die große oppositionelle Nachrichtenwebseite Bianet, die ebenfalls gesperrt werden soll, hatte das Gerichtsdokument am 06.08.2019 veröffentlicht. Die aufgelisteten Seiten waren zunächst noch zugänglich. Bianet hat Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Reporter ohne Grenzen twitterte, die Entscheidung nehme “unabhängige Berichterstattung“ ins Visier und sei willkürlich und gefährlich. Die Organisation rief die türkische Telekommunikationsbehörde dazu auf, die Entscheidung nicht umzusetzen.

Gericht begründet Schritt mit Schutz der nationalen Sicherheit

Betroffen sind außerdem beispielsweise eine Abgeordnete der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP, Oya Ersoy, die linke Band Grup Yorum, die sich als “revolutionär“ bezeichnet, und Webseiten im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013. Grundlage ist das umstrittene Internetgesetz 5651. Das Gericht berief sich in der Entscheidung unter anderem auf den Schutz des öffentlichen Lebens, der nationalen Sicherheit und des Präsidenten.

Regelung zur Kontrolle von Internet-Plattformen eingeführt

Zusätzlich hat die Regierung erst vergangene Woche eine weitreichende neue Regelung zur Kontrolle von Internet-Plattformen eingeführt, die Filme, Videos oder Radioinhalte verbreiten. Damit können nationale und internationale digitale Medien, aber auch Inhalte auf Plattformen wie Netflix, bald zensiert werden.

Redaktion beck-aktuell, 7. August 2019 (dpa).

Mehr zum Thema