Türkei: Gericht muss Schadenersatzklage Yücels wegen Untersuchungshaft prüfen

Eine Schadenersatzklage des deutschen "Welt"-Reporters Deniz Yücel wegen seiner einjährigen Untersuchungshaft in der Türkei muss nun doch geprüft werden. Das habe ein Berufungsgericht in Istanbul entschieden, wie Yücels Anwalt, Veysel Ok, gegenüber der Presse am 21.05.2019 bestätigte.

Gericht: Schadenersatzklage auch ohne Prozessabschluss möglich

Ein untergeordnetes Gericht hatte die Schadenersatzklage Yücels im September 2018 mit der Begründung abgelehnt, dass der Prozess gegen Yücel noch nicht abgeschlossen sei. Das Berufungsgericht entschied nach Angaben von Ok nun, dass die Entschädigungsklage auch ohne Urteil im Verfahren gegen Yücel bewertet werden müsse.

Ein Jahr Gefängnis ohne Anklageschrift

Yücel war bis Februar 2018 ein Jahr lang ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul inhaftiert gewesen. Er hatte die türkische Regierung zu einer Zahlung von 2,98 Millionen Lira (rund 440. 000 Euro) Entschädigung verklagt. Die Summe setzt sich nach Angaben des Anwalts zusammen aus Entschädigungen für die Verdienstausfälle und Anwaltskosten sowie Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung.

Anklage nach Ausreise erhoben

Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis durfte Yücel ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16.07.2019 in Istanbul fortgesetzt.

Redaktion beck-aktuell, 22. Mai 2019 (dpa).

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