Tschernobyl-Opferklagen werden zu viel für EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will über 12.000 Beschwerden von Tschernobyl-Opfern zunächst nicht weiter bearbeiten. Die Straßburger Richter leiteten die Verfahren am 12.10.2017 an den Minister-Ausschuss des Europarats weiter, damit dieser eine Lösung für die zahlreichen Fälle findet.

Ukraine lässt auf gerichtlich zugesprochene Entschädigungen warten

Die Kläger wehren sich dagegen, dass ihnen in der Ukraine Entschädigungen wegen der Atomkatastrophe von 1986 nicht ausgezahlt werden, obwohl nationale Gerichte ihnen das Geld zugesprochen hatten.

EGMR will nicht als Teil des ukrainischen Systems zur Rechtsdurchsetzung fungieren

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte bereits 2009 in einem Piloturteil festgestellt, dass die Ursache dafür eine Reihe von Fehlfunktionen im ukrainischen Justizsystems sei. Die Straßburger Richter sahen deshalb nun keinen Gewinn darin, ihre Entscheidung zu wiederholen. "Der Gerichtshof würde das Risiko eingehen, als Teil des ukrainischen Systems zur Rechtsdurchsetzung zu fungieren."

Minister-Ausschuss soll Sache in die Hand nehmen

Man beschäftige sich in Straßburg bereits seit über 16 Jahren mit dem Problem. Seit Eingang der ersten Beschwerden 1999 hätten den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um die 29.000 Fälle erreicht. Nun soll der Minister-Ausschuss, der für die Durchsetzung der Straßburger Urteile zuständig ist, die Sache in die Hand nehmen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2017 (dpa).

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