Tschechisches Verfassungsgericht bestätigt Corona-Pandemiegesetz

Das tschechische Verfassungsgericht hat das im Februar beschlossene Corona-Pandemiegesetz in entscheidenden Teilen für verfassungskonform erklärt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit Sitz in Brünn (Brno) gestern mit. Das Gesetz ermöglicht es dem Gesundheitsministerium, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter anderem Geschäfte zu schließen, öffentliche Veranstaltungen zu verbieten und den Schulbetrieb einzuschränken.

Gericht: "Effektive Instrumente" zur Pandemie-Bewältigung erforderlich

Der Staat müsse über "effektive Instrumente" verfügen, um die Pandemie zu beherrschen, führten die Verfassungsrichter zur Begründung an. Dabei müsse man flächendeckende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger in Kauf nehmen. Die Verfassungsrichter stärkten nur in einem Punkt den Anspruch von betroffenen Unternehmern auf Entschädigungszahlungen. Das Gesetz läuft zum 01.03.2022 aus, falls es nicht verlängert wird. Geklagt hatten 22 Abgeordnete des Senats, des Oberhauses des Parlaments in Prag. Seit Beginn der Pandemie starben in dem EU-Mitgliedstaat mit 10,7 Millionen Einwohnern mehr als 34.800 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2021 (dpa).