Unregelmäßigkeiten bei Vergabe eines Auftrags
Der Leiter der Forstverwaltung des Präsidentenschlosses in Lany, Milos Balak, war unlängst wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe eines Auftrags zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bei dem Auftrag im Wert von umgerechnet rund acht Millionen Euro ging es um die Entwässerung von Hängen. Ein Präsidentensprecher begründete die Begnadigung damit, dass Balak bisher unbescholten gewesen sei. Zudem deutete er an, dass die Strenge des Urteils politisch motiviert sein könnte.
Präsident verbringt viel Zeit auf Schloss Lany
Der Amtssitz des Präsidenten ist eigentlich die Prager Burg. Der 77 Jahre alte Zeman verbringt indes einen Großteil seiner Zeit auf Schloss Lany westlich der Hauptstadt. Zu dem Barockbau gehören ein Landschaftsgarten und ein 30 Quadratkilometer großes Forst- und Jagdgebiet, das für die Öffentlichkeit weitestgehend unzugänglich ist. Die zweite Amtszeit Zemans endet in einem Jahr. Ein Nachfolger wird voraussichtlich im Januar gewählt.
Begnadigungsrecht in Verfassung vorgesehen
Das Begnadigungsrecht des Präsidenten ist in Artikel 62 der tschechischen Verfassung verankert, kommt aber in der Praxis nur sehr selten zur Anwendung. Meist handelt es sich dann um schwer kranke Verurteilte. In Deutschland besitzt der Bundespräsident nach dem Grundgesetz das Begnadigungsrecht für den Bund.