Trumps Einreisestopp kommt vor den Supreme Court

Nach einer weiteren Niederlage vor Gericht steht nun fest: Donald Trumps umstrittener Einreisestopp wird den Supreme Court der USA beschäftigen. Zuvor hatte ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Virginia ein Urteil aus erster Instanz aufrechterhalten, womit das Einreiseverbot zunächst auf Eis bleibt. Justizminister Jeff Sessions teilte am 25.05.2017 mit, seine Behörde werde den entschiedenen Kampf für die Verteidigung der Macht und der Pflichten der Regierung fortsetzen – deswegen der Gang vor das Oberste Gericht. Einen Zeitpunkt für eine Befassung oder Verhandlung gibt es noch nicht.

Dekret als Grundlage

Die US-Regierung hatte mit ihrem mehrfachen Versuch, Menschen aus sechs überwiegend islamischen Ländern für 90 Tage die Einreise zu verweigern, eine Serie gerichtlicher Niederlagen erlitten. Trump hatte den Einreisestopp nur eine Woche nach Amtsantritt per Dekret verhängt. Es hatte rasch für erhebliches Durcheinander und Proteste in aller Welt gesorgt. An mehreren Flughäfen entstand Chaos, weil plötzlich nicht mehr klar war, ob Reisende in die USA weiterfliegen durften.

Erlass nach Gerichts-Entscheidung abgemildert

Wenig später stoppte ein Gericht in Seattle das Dekret. Das Weiße Haus milderte den Erlass an mehreren Stellen ab, so wurde die Zahl der betroffenen Länder von sieben auf sechs reduziert. Doch auch diese Version scheiterte vor zwei Gerichten.

Verstoß gegen Religionsfreiheit

Die erste der beiden Berufungen wurde am 25.05.2017 mit 10:3 Richterstimmen abschlägig beschieden. Zur Begründung hieß es, der Einreisestopp könnte gegen den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit verstoßen. Trump habe im Wahlkampf von einem "kompletten Einreisestopp für Muslime" gesprochen. Die Richter zitierten aus mehreren Wahlkampfreden und Tweets Trumps. Dies könnte diskriminierend gegenüber Muslimen sein.

US-Regierung verwies auf nationale Sicherheit

Das Weiße Haus hatte die Maßnahme durchgängig mit Interessen der nationalen Sicherheit begründet, über die der Präsident die Entscheidungsbefugnis habe. Dem schloss sich Sessions nun an: Der Präsident habe die Pflicht, das Land zu schützen. "Der Präsident ist nicht dazu verpflichtet, Menschen aus Ländern hereinzulassen, die Terrorismus unterstützen oder diesem Schutz bieten, solange er nicht überzeugt ist, dass sie angemessen überprüft werden und für die USA kein Sicherheitsrisiko darstellen."

Weiteres Berufungsverfahren läuft noch

Über ein weiteres Berufungsverfahren aus dem Bundesstaat Hawaii muss demnächst ein Berufungsgericht in Seattle (Bundesstaat Washington) entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2017 (dpa).