Trump auf der An­kla­ge­bank: Ex-Prä­si­dent be­teu­ert Un­schuld

Drei An­kla­gen in nur we­ni­gen Mo­na­ten, drei denk­wür­di­ge Auf­trit­te vor Ge­richt: Do­nald Trump muss­te dies­mal in Wa­shing­ton er­schei­nen und ist sich auch bei den neu­es­ten recht­li­chen Vor­wür­fen – den schwer­wie­gends­ten bis­lang – kei­ner Schuld be­wusst. Vor­ge­wor­fen wird im unter an­de­rem Ver­schwö­rung gegen die Ver­ei­nig­ten Staa­ten.

Nach der bei­spiel­lo­sen An­kla­ge gegen den frü­he­ren US-Prä­si­den­ten Do­nald Trump rund um ver­such­ten Wahl­be­trug hat der 77-Jäh­ri­ge vor Ge­richt seine Un­schuld be­teu­ert. Der re­pu­bli­ka­ni­sche Prä­si­dent­schafts­be­wer­ber muss­te am Don­ners­tag (Orts­zeit) zur for­ma­len Vor­stel­lung der An­kla­ge vor einer Rich­te­rin in der Haupt­stadt Wa­shing­ton er­schei­nen und plä­dier­te dort auf "nicht schul­dig". Trump wer­te­te die Straf­ver­fol­gung gegen ihn ein­mal mehr als  po­li­tisch mo­ti­vier­tes Ma­nö­ver. Er ist der erste Ex-Prä­si­dent in der US-Ge­schich­te, der sich wegen mut­ma­ß­li­cher Straf­ta­ten vor Ge­richt ver­ant­wor­ten muss – und das gleich in meh­re­ren Fäl­len.

Die neue An­kla­ge ist be­reits die zwei­te An­kla­ge auf Bun­des­ebe­ne gegen Trump und ins­ge­samt die drit­te. In den ver­gan­ge­nen Mo­na­ten war Trump  be­reits in zwei an­de­ren Fäl­len an­ge­klagt wor­den: im Zu­sam­men­hang mit Schwei­ge­geld­zah­lun­gen an einen Por­no­star vor meh­re­ren Jah­ren und wegen der un­recht­mä­ßi­gen Auf­be­wah­rung streng ge­hei­mer  Re­gie­rungs­do­ku­men­te nach dem Ende sei­ner Amts­zeit. In dem neuen Fall  ist er mit den bis­lang schwer­wie­gends­ten Vor­wür­fen kon­fron­tiert.

Erst­mals mut­ma­ß­li­che Straf­ta­ten wäh­rend Amts­zeit an­ge­klagt

In der 45-sei­ti­gen An­kla­ge­schrift wer­den Trump vier for­ma­le An­kla­ge­punk­te zur Last ge­legt, dar­un­ter Ver­schwö­rung gegen die  Ver­ei­nig­ten Staa­ten. Erst­mals geht es um mut­ma­ß­li­che Straf­ta­ten wäh­rend sei­ner Amts­zeit im Wei­ßen Haus. Im Zen­trum ste­hen dabei seine Ver­su­che, die ei­ge­ne Nie­der­la­ge bei der Prä­si­den­ten­wahl 2020 gegen den De­mo­kra­ten Joe Biden nach­träg­lich um­zu­keh­ren. Trumps Kam­pa­gne gegen das Wahl­er­geb­nis gip­fel­te in einem nie da­ge­we­se­nen An­griff sei­ner An­hän­ger auf das US-Ka­pi­tol An­fang 2021.

In un­mit­tel­ba­rer Nähe des da­ma­li­gen Tat­orts, nur we­ni­ge Hun­dert Meter vom Ka­pi­tol ent­fernt, wurde Trump am Don­ners­tag in Wa­shing­ton vor  Ge­richt mit den recht­li­chen Vor­wür­fen gegen ihn kon­fron­tiert. Be­reits Ende Au­gust soll der nächs­te Ter­min in dem Fall fol­gen: Die Rich­te­rin setz­te die erste An­hö­rung nach der An­kla­ge­ver­le­sung für Ende Au­gust an. Trumps An­we­sen­heit sei dafür nicht not­wen­dig, hieß es. Dort soll über das wei­te­re Pro­ze­de­re ent­schie­den wer­den, und damit mög­li­cher­wei­se auch über den Ter­min für einen Pro­zess­auf­takt.

Bei Ver­ur­tei­lung droht jahr­zehn­te­lan­ge Haft­stra­fe

Im Fall einer Ver­ur­tei­lung könn­te dem Re­pu­bli­ka­ner eine jahr­zehn­te­lan­ge Haft­stra­fe dro­hen. Ex­per­ten zu­fol­ge würde eine Ver­ur­tei­lung Trump recht­lich nicht davon ab­hal­ten, bei der Wahl im No­vem­ber 2024 an­zu­tre­ten – zumal höchst frag­lich ist, ob bis dahin über­haupt ein rechts­kräf­ti­ges Ur­teil vor­lie­gen wird. Trump ste­hen im Wahl­jahr 2024 be­reits zwei wei­te­re Ge­richts­ver­fah­ren wegen der bei­den an­de­ren An­kla­gen bevor. Ein vier­te An­kla­ge könn­te ihn dem­nächst wo­mög­lich im Bun­des­staat Geor­gia dro­hen, eben­falls wegen sei­ner Rolle nach der Prä­si­den­ten­wahl 2020.

Un­mit­tel­bar nach der Ge­richts­sit­zung am Don­ners­tag, die nicht mal eine halbe Stun­de dau­er­te, reis­te Trump wie­der aus Wa­shing­ton ab: nach Bed­mins­ter im Bun­des­staat New Jer­sey, zu einem sei­ner Golf­clubs. Er be­klag­te sich ein­mal mehr bit­ter­lich über die Straf­ver­fol­gung  gegen ihn. "Das ist die Ver­fol­gung eines po­li­ti­schen Geg­ners", sagte er kurz vor sei­ner Ab­rei­se. "Das hätte in Ame­ri­ka nie pas­sie­ren  dür­fen." Er werde nur des­we­gen straf­recht­lich ver­folgt, weil er im Feld der re­pu­bli­ka­ni­schen Prä­si­dent­schafts­be­wer­ber weit vorne liege. In Um­fra­gen ran­giert er im Ren­nen mit par­tei­in­ter­nen Kon­kur­ren­ten klar an der Spit­ze. Trump wer­tet ge­ne­rell jedes ju­ris­ti­sche Vor­ge­hen gegen ihn als Ver­such sei­ner Geg­ner, ihn an einem Wie­der­ein­zug ins Weiße Haus zu hin­dern.

Vor­wurf: Wahl­be­trug

Der zu­stän­di­ge Son­der­er­mitt­ler Jack Smith hatte die denk­wür­di­ge An­kla­ge gegen den ehe­ma­li­gen Prä­si­den­ten am Diens­tag be­kannt­ge­ge­ben. Trump wird be­schul­digt, eine Ver­schwö­rung or­ches­triert zu haben, um die Ver­ei­nig­ten Staa­ten zu be­trü­gen, Wäh­lern ihr Wahl­recht zu ent­zie­hen und ein of­fi­zi­el­les Ver­fah­ren zu be­hin­dern. In der An­kla­ge­schrift wird Trump vor­ge­wor­fen, er habe trotz bes­se­ren Wis­sens fal­sche Be­haup­tun­gen über die Wahl ver­brei­tet und dafür auch Per­so­nen im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in­stru­men­ta­li­siert. Trump habe dabei sehr wohl ge­wusst, dass seine Be­trugs­be­haup­tun­gen nicht wahr seien.

In der An­kla­ge­schrift sind sechs Kom­pli­zen auf­ge­führt, wenn auch nicht na­ment­lich ge­nannt. Sie sol­len an der Ver­schwö­rung be­tei­ligt ge­we­sen sein. Es han­delt sich um vier An­wäl­te, einen Mit­ar­bei­ter der Jus­tiz und einen po­li­ti­schen Be­ra­ter.

Trump hatte die Prä­si­den­ten­wahl 2020 gegen Biden ver­lo­ren. Er ge­stand seine Nie­der­la­ge aber nie ein, son­dern ver­brei­tet seit­dem un­be­irrt fal­sche Be­haup­tun­gen, er sei durch Wahl­be­trug um einen Sieg ge­bracht wor­den. Trump und sein Um­feld ver­such­ten da­mals auf di­ver­sen Wegen, das Er­geb­nis nach­träg­lich zu kip­pen – unter an­de­rem durch Druck auf Po­li­ti­ker im Bund und in meh­re­ren Bun­des­staa­ten. Der Feld­zug gegen den Wahl­aus­gang fand sei­nen trau­ri­gen Hö­he­punkt schlie­ß­lich im Sturm auf das Ka­pi­tol. Meh­re­re Men­schen star­ben durch die Kra­wal­le.

Redaktion beck-aktuell, 4. August 2023 (dpa).

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