Trotz zu niedrigen Zuckergehalts: Lemonaid darf Bio-Zitronen-Getränk vorerst weiter als Limonade deklarieren

Der Hamburger Getränkehersteller Lemonaid darf seine Bio-Zitronen-Limonade trotz ihres niedrigeren Zuckergehalts vorerst weiter als Limonade deklarieren. Die Hamburger Gesundheitsbehörde hat mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte abgesprochen, dass letztere den "zu niedrigen Zuckergehalt" im Produkt Lemonaid vorerst nicht beanstandet. Gleichzeitig will sich Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Leitsätze für Lebensmittel hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Mindestgehalte überprüft werden.

Leitsätze für Erfrischungsgetränke nicht eingehalten

Die sogenannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke schreiben für Limonaden sieben Gewichtsprozent Zucker vor. Lemonaids Bio-Zitronen-Limonade enthält nur sechs Prozent.

Behörde orientierte sich an Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs

Dabei orientierte sich das dort zuständige Fachamt Verbraucherschutz an den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs. Diese sind über mehrere Jahrzehnte historisch gewachsen. Dadurch seien Bezeichnungen und Verarbeitungsverfahren enthalten, die heute teilweise nicht mehr den Verbrauchererwartungen entsprechen, so die Hamburger Justizbehörde.

Gesundheitssenatorin: Leitsätze müssen überprüft werden

"Der aktuelle Fall zeigt: Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke sind in manchen Bereichen nicht nachvollziehbar und konterkarieren unsere Strategie zur Zuckervermeidung sowie zur gesundheitsbewussten Ernährung", sagte Prüfer-Storcks. Sie will sich nun bei Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) für eine Überprüfung auf Sinnhaftigkeit der Lebensmittel-Leitsätze einsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2019.