Trotz Verbots und Entzugs der Approbation operiert: AG München verurteilt Schönheitschirurg zu drei Jahren Haft

Das Amtsgericht München hat am 29.10.2018 einen Schönheitschirurgen wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt und gegen ihn ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Der Mann hatte operiert, obwohl ihm das Gesundheitsamt dies verboten und ihm schließlich sogar die Approbation entzogen hatte.

AG: Trotz Verbot "munter weiteroperiert“

Das AG blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre gefordert hatte. Der Mann führte nach Auffassung des Gerichts Operationen - vor allem Brustvergrößerungen - durch, obwohl das Gesundheitsamt ihm das wegen fehlender Hygiene- und Sicherheitsstandards verboten und ihm schließlich sogar die Approbation entzogen hatte. Der Mediziner habe "munter weiteroperiert" und seine Patienten auch nicht genügend aufgeklärt - zum Beispiel darüber, dass er keine Haftpflichtversicherung hatte.

Verurteilter sieht sich als Opfer einer Verschwörung 

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt - oder alternativ höchstens eine Bewährungsstrafe. Der Verurteilte, der sich nach eigenen Angaben als Opfer einer Verschwörung sieht, hatte schon vor dem Urteil angekündigt, Rechtsmittel einzulegen und notfalls "bis zum Europäischen Gerichtshof" zu gehen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2018 (dpa).

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