Trotz Gerichtsbeschlusses: Bundespolizei soll weiter zurückweisen

Die Bundesregierung will auch nach einem Gerichtsentscheid zugunsten eines Afghanen weiter bestimmte Schutzsuchende an der Grenze zurückweisen lassen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte am 14.08.2019 in Berlin, die Regierung gehe davon aus, dass eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland rechtmäßig sei. Sie erklärte: "Die Bundespolizei wird weiter verfahren wie in dem Abkommen geregelt."

Ende Mai Einreise verweigert

Das Verwaltungsgericht München hatte in einem Eilbeschluss entschieden, dass Deutschland den Afghanen aus Griechenland zurückholen muss. Außerdem meldete es grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen, wenn sie dort zuvor einen Asylantrag gestellt haben. Die Bundespolizei München hatte dem Mann Ende Mai 2019 die Einreise verweigert und ihn per Flugzeug am nächsten Tag wieder nach Griechenland gebracht.

Bislang 29 Ausländer nach Griechenland gebracht

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte 2018 mit im August 2018 mit Spanien und Griechenland vereinbart, dass beide Länder binnen 48 Stunden Migranten zurücknehmen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden und zuvor schon in Spanien oder Griechenland Schutz beantragt hatten. Laut Innenministerium wurden nach dieser Regelung bisher 29 Ausländer nach Griechenland gebracht. Zwei Asylbewerber mussten zurück nach Spanien.

Redaktion beck-aktuell, 16. August 2019 (dpa).

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