Im Jahr 2020 haben nach einer vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Statistik 9.028 Studierende nach durchschnittlich 10,8 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Dies stellt gegenüber dem Jahr 2019 mit 9.481 Absolventen einen geringen Rückgang dar, der durch die Auswirkungen der SARS-CoV-2 Pandemie bedingt sein könnte. Der Anteil der Frauen liegt bei über 57% und damit auf dem Niveau der vergangenen sieben Jahre.
Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern
Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es dabei jeweils deutliche Unterschiede. So variiert der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Teilnehmenden der Prüfung zwischen 46,2% und 66,0% und die Studiendauer liegt zwischen ca. 8,9 und 14,4 Semestern. Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen. Die Bestnote "sehr gut" wurde von 0,3% aller Geprüften erzielt.
85% schafften auch die Zweite Juristische Staatsprüfung
Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen. Diese wurde 2020 von insgesamt 7.818 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht, wie bereits in den Vorjahren, einem Anteil von über 85% aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen ist geringfügig auf 56,6% (2019: 55,8% ) gestiegen. Die Bestnote "sehr gut" ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1% noch seltener als in der ersten Prüfung.
Redaktion beck-aktuell, 25. November 2022.
Zum Thema im Internet
Die Statistik finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
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Zwickel, Jurastudium 4.0? - Die Digitalisierung des juristischen Lehrens und Lernens, JA 2018, 881
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