Triage-Gesetz: Zweifel an ausreichendem Schutz behinderter Menschen

Die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung, die eine Benachteiligung behinderter und alter Menschen bei knappen Klinikkapazitäten verhindern soll, stößt im Bundestag auf Bedenken. Während die AfD den Gesetzentwurf bei der ersten Lesung als zu weitgehend kritisierte, zweifelten CDU/CSU und die Linke, ob der vorgesehene Schutz der Betroffenen ausreicht. 

Überlebenswahrscheinlichkeit soll maßgeblich sein

Das Gesetz soll das Vorgehen im Krankenhaus regeln, wenn wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona zu wenige Intensivbetten vorhanden sind. In solchen Fällen soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten maßgeblich darüber entscheiden, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Andere Kriterien wie Alter oder Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen. "Niemand darf aufgrund einer Behinderung oder einer Vorerkrankung bei der intensivmedizinischen Behandlung benachteiligt werden", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Jedes Leben hat für uns grundlegend die gleiche Bedeutung, die gleiche Berechtigung."

Linke: Nachteile für bestimmte Personengruppen unvermeidbar

Der frühere Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) kritisierte jedoch, dass bei Missachtung der Regeln keine Sanktionen vorgesehen seien. Zudem werde nur die Triage bei Infektionskrankheiten geregelt, nicht aber für Fälle wie Naturkatastrophen oder Terroranschläge. Ates Gürpinar von der Linken warnte, Diskriminierung werde nicht beseitigt: Durch das Kriterium der Überlebenswahrscheinlichkeit entstünden für bestimmte Personengruppen unvermeidbare Nachteile. Auch die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer stellte in Frage, ob durch die geplanten Regelungen ein gleichberechtigter Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen gewährleistet werden könne.

AfD-Abgeordneter bezeichnet Gesetzentwurf als weltfremd

Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider bezeichnete den Gesetzentwurf unterdessen als "weltfremd". Wenn etwa eine Behinderung die Atmung beeinträchtige, müsse es bei einer Atemwegs-Erkrankung wie Corona möglich sein, dass ein Arzt dies bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Der Bundestag berät jetzt in seinen Ausschüssen über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2022 (dpa).