Transparenzregister erst zur Hälfte gefüllt

Dem nationalen Transparenzregister als Teil der Bemühungen gegen Geldwäsche fehlen noch knapp die Hälfte der Firmendaten. Von knapp 1,5 Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haben bis Anfang Dezember 838.348 Firmen die gesetzlich geforderten Angaben eingetragen, wie das Bundesfinanzministerium in Berlin am Samstag mitteilte. Zuvor hatte die "Welt am Sonntag" über diese Zahl berichtet. 

Übergangsfrist bis Juni 2023

Eigentlich sollten die Personengesellschaften die wirtschaftlichen Berechtigten mit vollem Namen, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit bis 30.06.2022 in das Register eintragen. So soll klar werden, wer wirklich hinter den Gesellschaften steckt. Das ist wichtig, um undurchsichtige Strukturen offenzulegen. So verschleiern etwa kriminelle Clans und russische Oligarchen, die Sanktionen unterliegen, ihren Besitz hinter komplexen Unternehmensgeflechten. Wer der Eintragungspflicht nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder. Ein Sprecher des Finanzministeriums wies aber darauf hin, dass eine Übergangsfrist bis Juni 2023 gelte. Erst danach könne das Bundesverwaltungsamt Bußgelder verhängen. Das Ministerium prüfe zudem, "welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, die Zahl der Eintragungen im Transparenzregister zu erhöhen und die Qualität der Daten zu verbessern".

Kritik von der Polizeigewerkschaft

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, Frank Buckenhofer, kritisierte, dass die Aufdeckung von Verbrechen wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die schlechte Datenlage erschwert werde. "Ein unvollständiges Transparenzregister verzögert polizeiliche Ermittlungen, das ist mehr als ärgerlich", sagte er der "Welt am Sonntag". Die Behörden müssten bei fehlenden oder falschen Einträgen Umwege gehen um herauszufinden, wer der wahre Eigentümer einer auffälligen Rechtseinheit sei. Der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser sagte: "Das Transparenzregister ist noch immer meilenweit davon entfernt, umfassend Licht ins Dunkel intransparenter Eigentümerstrukturen von Unternehmen und Immobilien zu bringen."

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2023 (dpa).