Keine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord
Das Gericht machte sich den Vorwurf der Beihilfe zu den Morden nicht zu eigen und blieb mit dem Strafmaß für Abdelkader Merah unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslänglichen Freiheitsstrafe. "Die Richter (...) haben dem Druck der öffentlichen Meinung widerstanden", sagte der Anwalt von Abdelkader Merah, Eric Dupond-Moretti. Er schloss eine Berufung nicht aus - das müsse mit seinem Mandanten beraten werden. Abdelkader Merah hatte Stunden vor dem Urteil vor Gericht seine Unschuld beteuert.
Weiterer Angeklagter zu Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt
Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von 14 Jahren, weil er an einer terroristischen Vereinigung beteiligt war. Ihm war vorgeworfen worden, dem Attentäter Mohamed Merah unter anderem eine Waffe überlassen zu haben. Es war der erste große Prozess zu einem der schweren Terroranschläge, die Frankreich in den vergangenen Jahren erschütterten. Sein Anwalt kündigte laut Nachrichtenagentur AFP an, sein Mandant wolle in Berufung gehen. Die Haftstrafen für die beiden Verurteilten wurden mit einer besonderen Regelung ergänzt, wonach mindestens zwei Drittel verbüßt werden müssen.
Mordserie über mehrere Tage
Der 23-jährige Mohamed Merah hatte im März 2012 über mehrere Tage drei Soldaten sowie einen Lehrer und drei Kinder einer jüdischen Schule ermordet. Der Angreifer starb dann im Kugelhagel der Polizei. Er hatte sich selbst als Al-Kaida-Anhänger bezeichnet.