Tönnies weist Kritik an 15 Firmenneugründungen zurück

Deutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit Firmenneugründungen die gestern beschlossene Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 umgehen zu wollen. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen.

Gesellschaften nur "vorsorglich gegründet"

"Wir haben angekündigt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen. Dabei bleibt es uneingeschränkt. Wir sind bereits mitten in diesem Prozess, da wir Mitte September die ersten 1.000 ehemaligen Werkvertragsarbeiter fest eingestellt haben wollen", sagte ein Konzernsprecher am 30.07.2020 der Deutschen Presse-Agentur. Die Gründung der Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern. "Für die Festanstellungen braucht es rechtliche Grundlagen. Es ist momentan noch völlig unklar, welche Organisationsformen das geplante Gesetz vorsieht. Vorsorglich haben wir deshalb diese Gesellschaften gegründet", sagte der Sprecher. Mit diesen Gesellschaften könne Tönnies Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern schnell umsetzen.

Gesetzentwurf: In Fleischindustrie künftig weder Werkvertrags- noch Leiharbeit

Das Bundeskabinett hatte am 29.07.2020 die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 01.01.2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 01.04.2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Heil: Tönnies kann "50er-Regelung" gar nicht umgehen

Heil schrieb bei Twitter zum Vorwurf, Tönnies wolle die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Werkvertragsverbot umgehen: "Nein (...) Die 50er-Regelung gilt nur für Handwerksunternehmen."

Gewerkschaftsvertreter äußert Zweifel an Motiven

Freddy Adjan von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), äußerte Zweifel an der Darstellung von Tönnies. "Die Fleischindustrie hat in der Vergangenheit sehr viel kreative Energie aufgebracht, um Gesetze zu umgehen. Herr Tönnies hat das menschenverachtende System der Werkverträge über fast zwei Jahrzehnte in seinen Unternehmen perfektioniert", sagte Adjan der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 31.07.2020). Daher sei es wenig glaubhaft, dass es sich bei den Gründungen von Tochtergesellschaften lediglich um Vorsorgemaßnahmen handeln solle, sagte der Gewerkschaftsvertreter. Statt Tochtergesellschaften zu gründen, solle Clemens Tönnies lieber dafür sorgen, dass die Fleischindustrie mit NGG allgemeinverbindliche Tarifverträge für die gesamte Bundesrepublik Deutschland abschließt, forderte Adjan.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2020 (dpa).