Tod von Leo­nie: Mord-Ur­teil gegen Stief­va­ter in Tei­len auf­ge­ho­ben

Der Pro­zess um den ge­walt­sa­men Tod der sechs­jäh­ri­gen Leo­nie aus Tor­ge­low in Vor­pom­mern wird in Tei­len neu auf­ge­rollt. Wie das Land­ge­richt Neu­bran­den­burg am 05.10.2020 mit­teil­te, hat der Bun­des­ge­richts­hof das Ur­teil gegen den Stief­va­ter teils auf­ge­ho­ben. Das LG hatte den Stief­va­ter wegen Mor­des durch Un­ter­las­sen zu le­bens­lan­ger Haft ver­ur­teilt.

BGH: Un­zu­rei­chen­de Fest­stel­lun­gen zum Tö­tungs­vor­satz

Der BGH rüge, dass das Schwur­ge­richt "keine ein­deu­ti­gen Fest­stel­lun­gen zu einem even­tu­el­len Tö­tungs­vor­satz" des Ver­ur­teil­ten schon wäh­rend der schwe­ren Miss­hand­lun­gen ge­trof­fen hat. Das sei "für die recht­li­che Ein­ord­nung eines an­schlie­ßen­den Ver­de­ckungs­mor­des ent­schei­dend". 

Äu­ße­res Tat­ge­sche­hen be­stä­tigt

Das äu­ße­re Tat­ge­sche­hen habe der BGH aber be­stä­tigt, hieß es. Das LG hatte den 28-jäh­ri­gen Stief­va­ter im Ja­nu­ar 2020 unter an­de­rem wegen Mor­des durch Un­ter­las­sen zu einer le­bens­lan­gen Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt. Die An­wäl­te des Ver­ur­teil­ten hat­ten Re­vi­si­on ein­ge­legt. Der Ver­ur­teil­te hatte vor Ge­richt die töd­li­chen Ver­let­zun­gen des Kin­des als Folge eines Trep­pen­stur­zes dar­ge­stellt.

Schlä­ge auf den Kopf des Kin­des

Das nah­men ihm die Rich­ter aber nach sehr um­fang­rei­cher Prü­fung nicht ab. Leo­nie war am 12.01.2019 tot in der Woh­nung der Fa­mi­lie in Tor­ge­low ge­fun­den wor­den. Laut Ur­teil war das Mäd­chen Opfer einer Be­stra­fung ge­wor­den, ver­mut­lich als es mit dem Pup­pen­wa­gen der Mut­ter zum Ein­kau­fen hin­ter­her­ge­hen woll­te. Der Stief­va­ter habe Leo­nie mit einem Si­che­rungs­bü­gel mehr­fach gegen den Kopf ge­schla­gen und schwer ver­letzt. Als die Mut­ter vom Ein­kauf zu­rück­ge­kom­men sei, soll der Stief­va­ter ver­hin­dert haben, dass so­fort Hilfe ge­holt wurde.

BGH - 6 StR 134/20

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2020 (dpa).

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