BGH: Unzureichende Feststellungen zum Tötungsvorsatz
Der BGH rüge, dass das Schwurgericht "keine eindeutigen Feststellungen zu einem eventuellen Tötungsvorsatz" des Verurteilten schon während der schweren Misshandlungen getroffen hat. Das sei "für die rechtliche Einordnung eines anschließenden Verdeckungsmordes entscheidend".
Äußeres Tatgeschehen bestätigt
Das äußere Tatgeschehen habe der BGH aber bestätigt, hieß es. Das LG hatte den 28-jährigen Stiefvater im Januar 2020 unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anwälte des Verurteilten hatten Revision eingelegt. Der Verurteilte hatte vor Gericht die tödlichen Verletzungen des Kindes als Folge eines Treppensturzes dargestellt.
Schläge auf den Kopf des Kindes
Das nahmen ihm die Richter aber nach sehr umfangreicher Prüfung nicht ab. Leonie war am 12.01.2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow gefunden worden. Laut Urteil war das Mädchen Opfer einer Bestrafung geworden, vermutlich als es mit dem Puppenwagen der Mutter zum Einkaufen hinterhergehen wollte. Der Stiefvater habe Leonie mit einem Sicherungsbügel mehrfach gegen den Kopf geschlagen und schwer verletzt. Als die Mutter vom Einkauf zurückgekommen sei, soll der Stiefvater verhindert haben, dass sofort Hilfe geholt wurde.