Thüringer Verfassungsgericht überprüft Frauenquote im Thüringer Wahlrecht

Thüringens Verfassungsrichter fällen Mitte Juli ein Grundsatzurteil, ob Parteien die paritätische Besetzung ihrer Wahllisten mit Frauen und Männern durch ein Gesetz vorgeschrieben werden kann, das Rot-Rot-Grün im vergangenen Jahr verabschiedet hatte. Die Paritätsregelung bei der Aufstellung der Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen ist nicht nur politisch, sondern auch juristisch umstritten. Das machte eine mehrstündige Verhandlung des Verfassungsgerichts am 13.05.2020 in Weimar deutlich.

Justizminister und Landesfrauenrat verteidigen die Quotenregelung

Vertreterinnen des Landesfrauenrats demonstrierten vor dem Gerichtsgebäude für die Beibehaltung der Regelung. “Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung und sollten ihre Interessen selbst vertreten können“, erklärte der Landesfrauenrat. Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) betonte, “alle Fördermaßnahmen und milderen Mittel haben es nicht vermocht, den Frauenanteil zu heben“. Er sei im Thüringer Landtag unter 40% gesunken. Die AfD halte die Paritätsregelung für verfassungswidrig, weil sie in die Freiheit der Wahl und die Rechte der Parteien unzulässig eingreife, sagte der Anwalt der Fraktion, Dietrich Murswiek. Ungeklärt sei zudem, was mit Parteien passiere, die nicht ausreichend Frauen für eine Landtagskandidatur finden würden. Die AfD habe größere Probleme als andere Parteien, Frauen zu gewinnen.

Von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken

Die Entscheidung in Thüringen könnte eine Signalwirkung auch für Brandenburg haben, wo es eine vergleichbare Regelung seit Anfang 2019 gibt, gegen die ebenfalls geklagt wird. Das Brandenburger Verfassungsgericht will nach bisherigen Angaben noch in diesem Jahr über die Beschwerde der Piratenpartei, der NPD, der AfD sowie einer Privatperson gegen das Paritätsgesetz entscheiden. Das Thüringer Paritätsgesetz war im Juli 2019 gegen die Stimmen der Opposition vom Landtag in Erfurt beschlossen worden. Bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden verfassungsrechtliche Bedenken. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte kurz nach seiner Wiederwahl zum Regierungschef im März angekündigt, die Paritätsregelung außer Kraft zu setzen, um Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl im April 2021 rechtlich nicht zu gefährden.

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2020 (dpa).