Thüringen macht Einfluss von Lobbygruppen auf Gesetze öffentlich

Thüringen macht den Einfluss von Interessenverbänden auf die Entstehung von Gesetzen öffentlich. Der Landtag beschloss am 30.01.2019 mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition ein Gesetz, das die Dokumentation der an der Entstehung von Gesetzen beteiligten Organisationen und Personen verbindlich festschreibt. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD lehnten das Gesetz ab.

Beteiligung an Gesetzeserarbeitung mit schriftlicher Stellungnahme erforderlich

Dokumentiert werden nur Organisationen, die sich mit schriftlichen Stellungnahmen – etwa bei Anhörungen – in die Gesetzeserarbeitung einbringen. Ein im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehener Passus, der Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht vorsieht, wurde in der beschlossenen Fassung wieder fallen gelassen. Greifen soll die Dokumentationspflicht für Gesetze, die nach dem 01.03.2019 auf den Weg gebracht werden.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019 (dpa).