Beteiligung an Gesetzeserarbeitung mit schriftlicher Stellungnahme erforderlich
Dokumentiert werden nur Organisationen, die sich mit schriftlichen Stellungnahmen – etwa bei Anhörungen – in die Gesetzeserarbeitung einbringen. Ein im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehener Passus, der Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht vorsieht, wurde in der beschlossenen Fassung wieder fallen gelassen. Greifen soll die Dokumentationspflicht für Gesetze, die nach dem 01.03.2019 auf den Weg gebracht werden.