Hans-Josef Thesling ist Präsident des Bundesfinanzhofs

Hans-Josef Thesling wurde heute zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt. Bundesjustizminister Marco Buschmann überreichte die Ernennungsurkunde. Thesling folgt auf den am 31.07.2020 in Ruhestand getretenen Rudolf Mellinghoff und übernimmt den Vorsitz des IX. Senats, der für die Besteuerung von Miet- und Pachteinkünften und der gewerblichen Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften zuständig ist.

Langjährige Erfahrung als Abteilungsleiter

Vor seinem Wechsel an die Spitze des Bundesfinanzhofs leitete Thesling seit dem 16.11.2018 die Abteilung Z (Personal und Recht) im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Zuvor war er von September 2016 an Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf und übernahm dort den Vorsitz des 2. Senats. Von August 2005 an leitete er mehr als zehn Jahre den Geschäftsbereich bzw. die Abteilung I ("Parlamentsdienste, Justitiariat, Immunitätsangelegenheiten, Verhaltensregeln für Abgeordnete") in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen. Seit dem März 2007 übte er zusätzlich die Funktion des stellvertretenden Direktors beim Landtag aus. Zuvor war Thesling als Rechtsanwalt, im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als Richter am Finanzgericht in Düsseldorf und als Referent in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.

Verzögerung wegen Konkurrentenklage

Nach anderthalbjähriger Vakanz hat der Bundesfinanzhof damit wieder einen Präsidenten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte Theslings Ernennungsurkunde schon vor Monaten unterschrieben. Wegen einer Konkurrentenklage konnte sie ihm aber zunächst nicht überreicht werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin gegen die Berufung Theslings sowie die folgende Anhörungsrüge letztlich zurück.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2022 (ergänzt durch Material der dpa).

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