Thai­lands Ex-Re­gie­rungs­che­fin setzt sich vor Ur­teil ab

Thai­land hat Haft­be­fehl gegen seine ehe­ma­li­ge Mi­nis­ter­prä­si­den­tin Ying­luck Shina­wa­tra er­las­sen. Die 50-Jäh­ri­ge ließ am 25.08.2017 die Ur­teils­ver­kün­dung in einem Ver­fah­ren wegen Ver­schwen­dung von Steu­er­gel­dern in Mil­li­ar­den­hö­he plat­zen. Nach An­ga­ben ihrer An­wäl­te war sie zu krank, um vor Ge­richt in Bang­kok zu er­schei­nen. Dar­auf­hin ord­ne­te die Jus­tiz an, mit Haft­be­fehl nach ihr zu su­chen. Statt­des­sen, so wurde dpa aus ihrer Um­ge­bung be­stä­tigt, floh sie nach Sin­ga­pur. Jetzt wird sie mit Haft­be­fehl ge­sucht. Im Falle einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr bis zu zehn Jahre Haft.

Schwes­ter des frü­he­ren Re­gie­rungs­chefs war erste Frau an Re­gie­rungs­spit­ze Thai­lands

Ying­luck ist die Schwes­ter des frü­he­ren Re­gie­rungs­chefs Thak­sin Shina­wa­tra, der nach einer Ver­ur­tei­lung wegen Amts­miss­brauchs be­reits seit Jah­ren im Exil lebt. 2011 wurde sie als erste Frau in der Ge­schich­te des süd­ost­asia­ti­schen Kö­nig­reichs zur Mi­nis­ter­prä­si­den­tin ge­wählt. Ihr Bru­der konn­te da­mals nicht mehr kan­di­die­ren. Im Mai 2014 setz­te das Ver­fas­sungs­ge­richt sie ab. Kurz dar­auf putsch­te sich das Mi­li­tär an die Macht. Die Ge­ne­rä­le re­gie­ren bis heute.

Vor­wurf der Ver­schwen­dung von Sub­ven­tio­nen

Wegen der Vor­wür­fe, die in ihre Amts­zeit zu­rück­rei­chen, muss­te sich Ying­luck seit ein­ein­halb Jah­ren vor einem Son­der­ge­richt für po­li­ti­sche Straf­ta­ten ver­ant­wor­ten. Ihr wird zur Last ge­legt, mit staat­li­chen Sub­ven­tio­nen für Reis - ein Grund­nah­rungs­mit­tel in Thai­land - Mil­li­ar­den ver­schwen­det zu haben. Durch das Re­gie­rungs­pro­gramm be­ka­men Bau­ern für den Reis bis zu dop­pelt so viel Geld wie der Welt­markt­preis er­ge­ben hätte. Im Raum steht ein Scha­den zwi­schen vier und 17 Mil­li­ar­den US-Dol­lar - um­ge­rech­net bis zu 14,5 Mil­li­ar­den Euro.

Reis­pro­gramm war zen­tra­les Re­gie­rungs­ver­spre­chen

Die ehe­ma­li­ge Re­gie­rungs­che­fin wies alle Vor­wür­fe je­doch als "po­li­ti­sche Ma­chen­schaf­ten" zu­rück. Das Reis­pro­gramm ge­hör­te zu ihren zen­tra­len Wahl­ver­spre­chen. In Thai­land hat sie immer noch eine große An­hän­ger­schaft, vor allem in är­me­ren Schich­ten der Be­völ­ke­rung. Be­fürch­tet wurde, dass es bei einem Schuld­spruch zu Kra­wal­len kommt. Des­halb gal­ten am 25.08.2017 im gan­zen Land hohe Si­cher­heits­vor­keh­run­gen.

Ying­luck ver­mut­lich nicht mehr in Thai­land

Ying­luck er­schien dann aber zu der Ur­teils­ver­kün­dung ein­fach nicht. Ihre An­wäl­te be­grün­de­ten dies mit Kopf­weh und Oh­ren­schmer­zen, ohne je­doch ein At­test vor­zu­le­gen. Dar­auf­hin wurde wegen "Flucht­ge­fahr" Haft­be­fehl er­las­sen. Spe­ku­liert wird, dass sie am Abend des 23.08.2017 oder am 24.08.2017 mit Un­ter­stüt­zung von Re­gie­rungs­be­am­ten per Auto über die Gren­ze nach Kam­bo­dscha flüch­te­te und dann wei­ter nach Sin­ga­pur. Aus ihrer Um­ge­bung hieß es: "Sie hat de­fi­ni­tiv das Land ver­las­sen und ist jetzt in Sin­ga­pur."

Ur­teil ver­scho­ben

Ying­luck hatte zuvor mehr­fach ver­spro­chen, kei­nes­falls ins Aus­land zu flie­hen. Der Mi­nis­ter­prä­si­dent der am­tie­ren­den Mi­li­tär­re­gie­rung, Ge­ne­ral Prayuth Chan-o-cha, ord­ne­te eine Ver­schär­fung der Grenz­kon­trol­len an - of­fen­bar je­doch zu spät. Die Ver­kün­dung des Ur­teils wurde auf den 27.09.2017 ver­scho­ben. Dann soll der Rich­ter­spruch auf jeden Fall ver­kün­det wer­den - egal, ob Ying­luck dabei ist oder nicht. Vor dem Ge­richt hat­ten am 25.08.2017 Tau­sen­de An­hän­ger der Ex-Mi­nis­ter­prä­si­den­tin die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen ver­folgt. Viele tru­gen T-Shirts mit Slo­gans wie "Ge­rech­tig­keit. Liebe. Ying­luck." Eine An­hän­ge­rin, Bang-orn Sae­lung, sagte: "Ying­luck ist ein guter Mensch. Die Shina­wa­tras haben uns arme Leute nie ver­ges­sen. Ich bete zu den hei­li­gen Geis­tern, dass sie Ying­luck be­schüt­zen."

Redaktion beck-aktuell, Christoph Sator und Hathai Techakitteranun, 25. August 2017 (dpa).

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