Terrorprozess: Zwei Jahre Haft für 14-Jährige in Österreich

Weil sie nach einem Umfeld gesucht habe, das sie akzeptiere, wie sie sei, habe sie dem IS die Treue geschworen, bekundete die Teenagerin vor Gericht. Für einen Terrorplan muss sie nun in Haft.

Die 14-Jährige, die mutmaßlich einen islamistisch motivierten Terrorplan geschmiedet hatte, ist in Österreich zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die IS-Sympathisantin wurde am Landesgericht Graz der terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation für schuldig befunden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte mit einem Mädchen in Deutschland über einen Messerangriff an einem belebten Platz im Zentrum von Graz in einem Chat kommuniziert. Die Gesprächspartnerin wurde verhaftet, deutsche Behörden verständigten die österreichische Polizei. Die Staatsanwaltschaft nannte auf Nachfrage der dpa keine Details zu der Verdächtigen in Deutschland.

Auf Freundschaftssuche beim IS

Die 14-Jährige tauschte sich laut der Anklagebehörde mit einer zweiten Person über die Möglichkeit eines Selbstmordattentats aus. Als mögliche Ziele habe das Mädchen etwa eine Kirche, eine Polizeidienststelle oder einen Supermarkt genannt.

"Ich wollte wahre Freunde, die mich akzeptieren, wie ich bin, und das haben die Leute vom IS", sagte das Mädchen vor Gericht. Sie habe einschlägige Bilder und Videos heruntergeladen, sei aber nicht Mitglied in einer IS-Gruppe. Sie habe den Messerangriff, aber keinen Bombenanschlag geplant, sie habe keine Bombe bauen wollen, sagte sie aus. "Ich wollte dazugehören", erklärte sie zu einem Video, in dem sie Treue auf den Islamischen Staat schwor. Auch ein Katzenvideo mit einem IS-Schriftzug hatte das Mädchen geteilt.

Strafe ohne Bewährung

Der Anwalt der Angeklagten argumentierte, dass sich die meisten Anschuldigungen auf die Zeit vor dem 14. Geburtstag seiner Mandantin im vergangenen Mai beziehen, als sie noch strafunmündig war.

Doch das Gericht verhängte eine Strafe ohne Bewährung. Die Angeklagte habe sich über ein Jahr hinweg radikalisiert und verfüge über "umfangreiches Wissen", sagte die Richterin. Die Haft sei nötig, damit das Mädchen nicht wieder durch einen Chat oder ein Video beeinflusst werde, argumentierte die Juristin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, mam, 22. Oktober 2024 (dpa).