Text muss noch mit EU-Parlament diskutiert werden
"Angesichts des Umfangs und der Schnelligkeit, die für eine wirksame Erkennung und Entfernung terroristischer Inhalte erforderlich sind, sind verhältnismäßige proaktive Maßnahmen, einschließlich automatisierter Verfahren in bestimmten Fällen, ein wesentliches Element bei der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte", heißt es in dem am 05.12.2018 verabschiedeten Text, der jetzt noch mit dem EU-Parlament diskutiert werden muss.
Freiwillige Maßnahmen unzureichend
Bislang hatte die EU im Kampf gegen Terrorpropaganda auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen gesetzt. Diese wurden zuletzt aber als unzureichend eingeschätzt, weswegen die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zum Thema vorlegte.
Erkennungssoftware mit Unterstützung durch lernende Computer
Zugleich haben Firmen wie Facebook oder Googles Videoplattform YouTube zuletzt wiederholt betont, dass sie Terrorinhalte inzwischen in vielen Fällen binnen weniger Minuten – und noch bevor irgendjemand sie sehen konnte – löschen konnten. Dafür setzen sie auch Erkennungssoftware mit Unterstützung durch lernende Computer ein. Aus der Politik wird schon seit Jahren gefordert, die Online-Firmen müssten konsequenter gegen Terrorpropaganda und Hassrede ankämpfen.