Telemediengesetz gilt künftig auch für Videosharingplattformen

Das Telemediengesetz soll in Zukunft auch für Videosharingplattformen gelten. Die Bundesregierung hat am 01.04.2020 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze im Kabinett beschlossen. Mit der geplanten Neuregelung werden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen sollen nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19.09.2020 in Kraft treten.

Reaktion auf veränderte Marktgegebenheiten

Videosharingplattformen müssen nach der geplanten Neuregelung in Zukunft ein Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten. Die Anforderungen an das Melde- und Abhilfeverfahren in Bezug auf strafrechtlich relevante Inhalte sollen wie bisher im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt werden. Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erläuterte, wird mit dem Entwurf auf Veränderungen der Marktgegebenheiten reagiert. "Denn immer mehr Internetplattformen bieten einem breiten Publikum nutzergenerierte Videos oder von Nutzern hochgeladene Sendungen an und gewinnen daher an Bedeutung", sagte er.

Weitere Anforderungen der AVMD-Richtlinie umgesetzt

Mit dem nun beschlossenen Artikelgesetz werden nach Mitteilung des Ministeriums weitere Anforderungen der AVMD-Richtlinie umgesetzt. So sehe die Richtlinie auch Einschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten vor. Dies erfordere Änderungen im Tabakerzeugnisgesetz. Die inhaltsbezogenen Anforderungen der Richtlinie für Fernsehen und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die beispielsweise die Werbung, den Jugendschutz oder die Einhaltung einer europäischen Quote betreffen, gölten auch für die Deutsche Welle. Sie seien auf Bundesebene daher im Deutsche-Welle-Gesetz umzusetzen. Weitere Regelungen der Richtlinie würden im Entwurf des Medienstaatsvertrags der Länder vom 05.12.2019 umgesetzt.

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2020.