Im Jahr 2022 waren es laut BNetzA noch 1,15 Millionen Euro – gegenüber 1,435 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Allein in drei Verfahren gegen Energieunternehmen seien 2023 ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro verhängt worden.
Die Zahl der Beschwerden habe sich 2023 im Vergleich zu 2022 fast halbiert (2023: 34.714; 2022: 64.704). Die meisten Beschwerden beträfen Werbeanrufe zur Energieversorgung (2023: ca. 5.600), Gewinnspielen (ca. 5400) und Bauprodukten (ca. 5.300).
Der Trend bei unerlaubten Werbeanrufen gehe zu bewussten Rechtsverletzungen und schweren Belästigungen, bei denen Kunden mit Anrufen terrorisiert, aggressiv angegangen oder getäuscht würden.