Der ehemalige österreichische Langläufer und
Dopingsünder Johannes Dürr hat im gerichtlichen Streit mit seinem
Skiverband nach Medienberichten einen Teilerfolg errungen. Ein
Gericht in Innsbruck hatte zunächst durchgesetzt, dass Dürr nicht
mehr behaupten darf, der Österreichischen Ski-Verband (ÖSV) dulde
Doping stillschweigend. Das Urteil wurde aber von der höheren Instanz
aufgehoben, und diese Aufhebung bestätigte jetzt der Oberste
Gerichtshof, wie die Zeitung "Die Presse" am 14.03.2020 berichtete.
Landesgericht Innsbruck muss erneut entscheiden
Der ARD sagte Dürr: "Ich bin natürlich erleichtert und freue mich
sehr, dass mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs – immerhin die
höchste rechtliche Instanz in Österreich – der Weg zur
Wahrheitsfindung geebnet wurde." Der Oberste Gerichtshof wies den
Fall zurück an das Landesgericht Innsbruck. Dürr müsse Gelegenheit
bekommen, seine Vorwürfe zu erhärten. Dürr (33) war im Januar zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
worden. Er hatte zugegeben, seine Leistungsfähigkeit in seiner
aktiven Laufbahn mit illegalen Mitteln gesteigert zu haben.
Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020 (dpa).
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Österreich: Ex-Langläufer Johannes Dürr wegen Dopings zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.01.2020, becklink 2015308