Proteste wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei Präsidentenwahl
2008 war es in Armeniens Hauptstadt Eriwan zu Massendemonstrationen gekommen. Zehntausende gingen wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentenwahl auf die Straße, darunter auch der bei der Wahl unterlegene Oppositionsführer Ter-Petrosjan. Er war von 1991 bis 1998 der erste Präsident des Kaukasusstaats gewesen.
Gericht urteilte nicht über Hausarrest
Sicherheitskräfte lösten die Demonstrationen gewaltsam auf. Laut dem Gericht kamen zehn Menschen ums Leben. Ter-Petrosjan machte vor Gericht geltend, er sei anschließend in Hausarrest gekommen. Die armenische Regierung streitet das ab. Über diese Frage urteilten die Straßburger Richter nun nicht.
Frühere Sowjetrepublik wegen gewaltsamer Auflösung der Proteste verurteilt
Allerdings verurteilten sie die frühere Sowjetrepublik wegen der gewaltsamen Auflösung der Proteste. Mit diesem Vorgehen hätten die armenischen Behörden das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt, stellten sie fest und folgten damit zumindest zum Teil der Argumentation Ter-Petrosjans. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann innerhalb von drei Monaten sowohl von der Regierung als auch von dem Ex-Präsidenten angefochten werden.