Teil-Lockdown: Betroffene klagen gegen Corona-Beschränkungen

In ganz Deutschland hat am 02.11.2020 ein vierwöchiger Teil-Lockdown begonnen, der die zweite Corona-Welle brechen soll. Gegen die strengen Beschränkungen sind bereits in mehreren Bundesländern Klagen eingegangen. Allein beim Berliner Verwaltungsgericht kamen nach den Worten eines Sprechers allein am ersten Tag bis zum Nachmittag 39 Eilanträge an, überwiegend von Gastronomen, aber auch von einem Fitnessstudio und einem Konzertveranstalter.

13 Klagen beim VGH München eingegangen

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München registrierte zu Beginn des Teil-Lockdowns am 02.11.2020 bereits mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Vorschriften. So seien bereits 13 Normenkontroll-Eilverfahren und zwei Hauptsacheverfahren eingegangen. Dem Gericht zufolge betreffen die Verfahren hauptsächlich die Schließung von Hotels für Touristen sowie das Verbot, Gäste in Restaurants zu bewirten.

Auch andere Bundesländer vermelden Klagen und Anträge

In Brandenburg gehen ebenfalls die ersten Betriebe gegen die schärferen Beschränkungen vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dabei handle es sich um ein Tattoo- und ein Sonnen-Studio. Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sind drei Anträge beim OVG Schleswig eingegangen. Einer komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, sagte eine Gerichtssprecherin. In Niedersachsen wandten sich unter anderem Gastronomiebetriebe, Tattoo- und Piercingstudios, ein Kosmetikstudio, ein Schwimmbad, eine Spielhalle und ein Wettannahmebüro ans OVG in Lüneburg. In Hamburg müssen sich die Verwaltungsgerichte derzeit in 35 Verfahren mit Corona-Regeln befassen - dabei geht es allerdings mehrheitlich nicht um die jüngsten Verschärfungen, sondern um schon zuvor verfügte Einschränkungen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht richte sich explizit gegen die aktuelle Fassung der Hamburger Corona-Verordnung, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Auch sächsische AfD will klagen

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will die neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die entsprechende Normenkontrollklage sollte noch am 02.11.2020 per Fax nach Leipzig gehen, teilte die Fraktion mit. Nach den Worten von Partei- und Fraktionschef Jörg Urban verfolgt die AfD damit zwei Anliegen: Zum einen soll eine Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen prüfen lassen.

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2020 (dpa).