Task Force Briefermittlungen hat Tätigkeit aufgenommen

Die bei der Staatsanwaltschaft Marburg eingerichtete Task Force Briefermittlungen hat am 01.12.2021 ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Task Force soll in enger Zusammenarbeit mit Polizei- und Zolldienststellen und der Deutschen Post DHL Group zur Bekämpfung des Handels mit Drogen und anderen inkriminierten Gütern über das Darknet, das Internet, Messengerdienste und Social-Media-Seiten beitragen. Dies meldet das hessische Justizministerium.

Plicht zu Vorlage von Postsendungen mit inkriminierten Gütern

Die Deutsche Post DHL Group unterhält in Marburg das Briefermittlungszentrum der Unternehmensgruppe, bei dem unzustellbare Briefe, darunter auch solche mit inkriminierten Gütern, insbesondere Drogen überprüft werden. Der Einrichtung der Task Force sind umfangreiche konzeptionelle Vorarbeiten des Hessischen Ministeriums der Justiz, der Staatsanwaltschaft Marburg und der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorangegangen. Auf Anregung der ZfB hat das Land Hessen im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Postgesetzes eingebracht. Hierdurch werden Postdienstleister bei Identifizierung von Postsendungen mit inkriminierten Gütern wie Betäubungs- und Dopingmitteln oder Waffen verpflichtet, diese den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen. Das geänderte Gesetz ist im März 2021 in Kraft getreten.

Neue Stellen bei Staatsanwaltschaft Marburg geschaffen

Laut hessischem Justizministerium wurden der Staatsanwaltschaft Marburg für den Aufbau und den Betrieb der Task Force Briefermittlungen insgesamt sechs zusätzliche, darunter zwei staatsanwaltschaftliche Stellen, zugewiesen und zwischenzeitlich bereits besetzt. Zudem seien für die neue staatsanwaltschaftliche Einheit Räumlichkeiten im Umland der Stadt Marburg in der Gemeinde Cölbe als Außenstelle der Staatsanwaltschaft Marburg organisiert und vorbereitet.

Anbahnung über moderne Medien – Versand mittels Post

Wie das Justizministerium Hessen erläutert, hat sich der Handel mit Drogen über das Darknet, das Internet, Messengerdienste und Social-Media-Seiten in den letzten Jahren in der kriminellen Szene fest etabliert. Für die Bezahlung würden in der Regel Kryptowährungen eingesetzt. Für den Versand der inkriminierten Güter würden die Dienste der Postdienstleister missbraucht und die Waren per Brief oder Paket versandt. Um auch den postalischen Versand und Empfang der Rauschgiftsendungen zu verschleiern, würden in der kriminellen Szene manipulierte Briefkästen und präparierte vermeintliche Wohnsitze genutzt, die von den Beziehern der Rauschgiftsendungen entweder selbst vorbereitet oder auf kriminellen Plattformen im Darknet und im Internet erworben würden.

Bis zu 100 Sendungen pro Tag mit inkriminierten Inhalten

Bei Unzustellbarkeit würden Briefsendungen bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm zentral im Briefermittlungszentrum der Deutsche Post DHL Group in Marburg gesammelt und überprüft. Dabei würden derzeit täglich bis zu 100 Briefsendungen mit inkriminierten Inhalten festgestellt. Diese würden nun zur Identifizierung von Tatverdächtigen und Strafverfolgung an die Task Force Briefermittlungen weitergeleitet.

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2021.