Normenkontrollrat kritisiert Tariftreuegesetz: Zu bürokratisch und zu kleinteilig

Wenn Firmen öffentliche Aufträge bekommen, sollen sie nach Tarif bezahlen - das ist das Prinzip des geplanten Tariftreuegesetzes. Der Normkontrollrat befürchtet zu viel Bürokratie und moniert einen zu geringen Schwellenwert.

Der unabhängige Normenkontrollrat befürchtet, dass das von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung auslösen wird. In einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, auch bereits tarifgebundene Unternehmen würden unter das Regelungsvorhaben fallen und müssten mit Belastungen rechnen.

Den Entwurf des Tariftreuegesetzes hatte Bundessozialministern Bärbel Bas (SPD) erarbeitet. Demnach sollen Unternehmen ihre Beschäftigten bei Aufträgen des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro nach Tarif bezahlen müssen. Sie sollen also Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Vor allem von Arbeitgeberseite gibt es viel Kritik an dem Vorhaben. Über den Entwurf wird das Kabinett voraussichtlich am Mittwoch entscheiden.

Der Normenkontrollrat hält den Schwellenwert von 50.000 Euro für öffentliche Aufträge für zu niedrig. Dieser Wert solle deutlich angehoben werden, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, schreiben die Experten in ihrer Stellungnahme. Zudem findet es der Rat falsch, dass der Entwurf die Einrichtung einer Organisation zur Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen bei der Deutschen Rentenversicherung vorsieht. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Experten, die Zollverwaltung mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Der Rat kritisiert zudem, dass der Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung höher sei als in dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums dargestellt. Der Normenkontrollrat ist ein ehrenamtliches Gremium, das die Regierung dabei berät, Bürokratie zu vermeiden.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. August 2025 (dpa).

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