Experten warnen, Politiker räumen ein: Meinungsfreiheit gerät unter die Räder
© Joachim Jahn

Darf man noch sagen, was man denkt? Meinungsfreiheit und Machtkritik sind durch Gesetzgeber und Gerichte zu sehr eingeschränkt worden, finden viele Wissenschaftler und Abgeordnete.

"Irgendetwas ist in unserer Gesellschaft ins Rutschen gekommen." Um das zu belegen, zitiert der frühere BVerfG-Richter Peter M. Huber nicht nur eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach, wonach nur 46% der Bürger und Bürgerinnen das Gefühl haben, ihre politische Meinung frei äußern zu können. Huber findet diesen Befund auch in seinem Familien- und Freundeskreis bestätigt. Mit fatalen Folgen: "Das schließt jede weitere Zusammenarbeit etwa in der Justiz oder in einer Klinik aus", sagte der Juraprofessor von der Universität München auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin. Früher habe man sich dagegen am Stammtisch gestritten und anschließend ein Bier zusammen getrunken, so Huber, der zwischenzeitlich auch Innenminister von Thüringen mit Doppelmitgliedschaft in CDU und CSU war. "Wir haben verlernt, streitige Auseinandersetzungen zu führen und den Anderen mit seinen möglicherweise abstrusen Ansichten zur Kenntnis zu nehmen."

Dabei sieht er nicht nur die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG in Gefahr: Diese sei auch für die Würde des Menschen (Art. 1 GG) und seine Selbstbestimmung konstituierend. Was Huber schon an der legendären Lüth-Entscheidung der Karlsruher Verfassungshüter (Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/57) festmachte – ein Mann dieses Namens hatte zum Boykott des "Nazifilm-Regisseurs" Veit Harlan aufgerufen, was der Erste Senat statthaft fand. Sie war nach Hubers Einschätzung "der große Einstieg in die Öffnung unserer Rechtsordnung" – weg von dem "verstaubten Rechtssystem des Kaiserreichs" und überhaupt der wichtigste Spruch seines ehemaligen Gerichts in bald 75 Jahren.

Es gebe kaum ein Rechtsgebiet, in dem Art. 5 keine Rolle spiele, und dieser mache den Großteil der stattgebenden Kammer-Beschlüsse aus Karlsruhe aus. Das "Geplänkele" mit dem EGMR in dessen Caroline-von-Monaco-Entscheidung (Urteil vom 24.06.2004 – 59320/00) sei da nur eine "Begradigung" gewesen. Genauso wie der Wunsiedel-Spruch des BVerfG (Beschluss vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08), mit dem es ausnahmsweise eine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch ein nicht-allgemeines Gesetz billigte (und zwar die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung nach § 130 Abs. 4 StGB, war laut Huber allerdings "eine schwere Geburt des Senats mit Friktionen in der Argumentation").

Plattformen missbrauchen ihre Macht

Was sich geändert hat: Nicht vom Staat, sondern den großen Plattformbetreibern im Internet gingen mittlerweile die Bedrohungen aus. "Wirtschaftliche Macht darf man nicht missbrauchen, um seine Meinung durchzusetzen", sagte der Rechtslehrer. Diese seien ebenfalls "Grundrechtsverpflichtete", erinnerte er an den für Jurastudierende zum Pflichtstoff gehörende "Blinkfüer"-Entscheid (Beschluss vom 26.02.1969 – 1 BvR 619/63). Der betraf einen Boykottaufruf durch den Springer-Konzern. Wenn die Meinungsfreiheit unter die Räder zu geraten drohe, müsse der Staat die Rolle des Schiedsrichters übernehmen – was vom europäischen DSA nicht hinreichend berücksichtigt werde.

Die Vorstellung: "Die können löschen, was sie für Hass und Hetze halten" berücksichtigt Huber zufolge mit solch "schwammigen Begriffen" nicht ausreichend, dass die Meinungsfreiheit auch eine objektive Wertentscheidung sei. Das Ergebnis sei Rechtsunsicherheit. Wobei er einräumte, dass die Drittwirkung des Grundrechts auf Private und deren Pflichten noch nicht ganz klar sei. Jedenfalls will er die Entscheidung über die Entfernung von Äußerungen nicht X (vormals Twitter) & Co. überlassen, sondern den Gerichten, der Bundesnetzagentur oder den Landesmedienanstalten – auch wenn das halt länger dauere.

Selbst die Rolle der lizenzierten Trusted Flagger, die womöglich ihre eigene Agenda verfolgten, sieht der Ex-Richter mit Skepsis. Scharf kritisierte er außerdem die Ampelregierung, die wegen missliebiger Äußerungen über einzelne Minister serienweise mit Strafanzeigen unter anderem gegen Journalisten vorgegangen sei. Dass dies mit Steuergeldern geschehen sei, erfülle womöglich den Straftatbestand der Untreue. Die Finanzierung von NGOs nahm Huber ebenso aufs Korn: Dass etwa der Verein "Correctiv" für manche Projekte Geld von der öffentlichen Hand erhalte, obwohl dessen spektakulärer Bericht über eine Konferenz von Rechtsextremisten in Potsdam von Gerichten teilweise für unzulässig erklärt wurde, bereitet ihm Unbehagen. Sein Rat: "Finger weg davon!" Womit er zugleich die Förderung bestimmter Organisationen durch die steuerliche Begünstigung von Spenden ansprach.

Transatlantische Kluft

Der amerikanisch-deutsche Juraprofessor Russell A. Miller verwies auf derselben Veranstaltung auf das gemeinsame Erbe der USA und Europas bei der Meinungs- sowie Redefreiheit. Auch er schwärmte vom "Lüth"-Urteil ("Das war der wahre Held!"), in dem sogar ein Richter des amerikanischen Supreme Courts (auf Englisch!) zitiert wurde, und der mittelbaren Wirkung der Grundrechte. Doch die Vereinigten Staaten und Deutschland entwickelten sich auseinander: Was Lüth damals verbreitet habe, wäre für ihn heute auf Facebook ("Ist da noch jemand?") oder Instagram in Amerika vermutlich kein großes Risiko – in Deutschland würde er hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit Probleme bekommen. Weiterhin verfolge der Supreme Court die Linie, dass der Staat nicht in redaktionelle Entscheidungen der Plattformen eingreifen dürfe. Der europäische DSA und zuvor das deutsche NetzDG schaffen Miller zufolge dagegen starke Anreize, anhand ihrer Community Guidelines zu blockieren, was nach dem StGB rechtmäßig wäre – einer Studie nach gelte dies für über 90% der gelöschten Inhalte.

Selbst Ansgar Heveling, Justiziar der Unions-Bundestagsfraktion, räumte ein, der "Strafimpuls" sei hierzulande mittlerweile" etwas übers Ziel hinausgeschossen". Wobei er als ein Beispiel die Hausdurchsuchung wegen eines Memes mit einer satirischen Verfremdung einer Shampoo-Reklame nannte, mit dem Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) als Schwachkopf tituliert wurde. Freilich wies der Politiker auch auf das deutsche Verständnis von einer wehrhaften Demokratie hin und erinnerte an den fatalen Einfluss des Hugenbergschen Medienkonzerns, der massiv zum Untergang der Weimarer Republik beigetragen habe. Überdies sei der oft anonyme Diskurs in den sozialen Medien enthemmt, und das überschaubare Dorfgasthaus werde dort zur ganzen Welt. Hevelings salomonisches Fazit: Freiheit und deren Gefährdung müssten gegeneinander abgewogen werden. Aber immerhin plädierte er für mehr Zurückhaltung des Gesetzgebers und Vertrauen in die Robustheit unseres Systems.

"Hass ist durchaus eine Meinung"

Ob das Strafrecht Garant oder Gefahr für die Meinungsfreiheit ist, beleuchtete die Juraprofessorin Elisa Hoven am Beispiel der Beleidigung von Politikern und Politikerinnen. Habe lange bei dem altbekannten Dualismus von Ehrschutz und Meinungsfreiheit Letztere in der Rechtsprechung der Karlsruher Verfassungswächter überwogen, habe sich das nach unerträglichen Äußerungen über die Grünen-Politikerin Renate Künast geändert: Das (damalige) LG Berlin habe diese noch sämtlich gebilligt und das KG noch teilweise – das BVerfG habe dann aber eingegriffen und sich neu aufgestellt. Hasskommentare seien nun einmal für die Betroffenen besonders schwerwiegend und nur mit erheblichem Aufwand zu löschen, so Hoven. Zumal sie sich auf den Meinungsaustausch insgesamt auswirkten und Menschen durch den "silencing effect" zum Rückzug bewegen könnten. Die Funktionsfähigkeit der Institutionen sei jedoch auf ausreichenden Schutz jener angewiesen, die sich engagieren.

Darin sieht die Rechtslehrerin allerdings gleichzeitig eine Gefahr: Der digitale Hass habe zu einer neuen Sensibilität geführt, bei der Meinungsfreiheit und Machtkritik zunehmend aus dem Blick gerieten. Sie widersprach einer gängigen Parole und erklärte: "Hass ist eine Meinung!" Wenn sie in den USA vom "Schwachkopf"-Fall erzähle, könnten die Leute das gar nicht glauben und dächten, sie berichte aus Nordkorea. "Digitaler Hass" ist ihrer Ansicht nach zu einem Geschäftsmodell geworden, bei dem spezialisierte Agenturen ebenso wie Behörden Betroffene proaktiv zu Anzeigen aufforderten. In zwei Jahren sei deren Zahl um 216% gestiegen. Bundesländer hätten spezielle Melde- und Zentralstellen eingerichtet, und der Bundestag habe § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) verschärft, etwa durch die Einbeziehung von Kommunalpolitikern wegen ihrer besonderen Nähe zu Wählern und geringen Karriereaussichten.

Wüste Schmähungen

Hoven: "Der Staat reagiert auf Machtkritik mit erneuter Machtausübung" – mit Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Strafbefehlen und sogar Bewährungsstrafen. Ihre Forderung: Diese Qualifikationsnorm zu den Beleidigungstatbeständen, die für alle Bürger gelten (§§ 185 ff. StGB), müsse entfallen. Und die Justiz müsse sie restriktiv auslegen, wenn es nicht um echte Schmähungen oder Ehrverletzungen gehe. "Macht es Sinn, den Bundeskanzler stärker zu schützen als uns?" Da unterstütze sie sogar den Antrag der AfD auf Abschaffung dieser Strafnorm, die Volksvertreter privilegiere.

Die Bundestagsabgeordnete Tijen Ataoglu (CDU), von Haus aus Richterin und Mitglied im Rechtsausschuss, sprach sich persönlich für einen Mittelweg aus; in der Unionsfraktion sei das Thema nicht unumstritten, wenngleich der Koalitionsvertrag die Prüfung von Ausweitungen ankündige. "Ich befürworte die jetzige Fassung des § 188 StGB, aber keine Verschärfung." Beispielsweise Richter müssten gleichermaßen Beschimpfungen aushalten. Wenn sie im Wahlkampf auf Marktplätzen gestanden habe, sei es zwar oft möglich gewesen, sich offen und respektvoll über die eigene Meinung zu unterhalten. Aber gerade in Briefen erlebe sie täglich und eindringlich, wie es nicht gehen dürfe – da sei sie als CDU-Politikerin, Frau und Ausländerin beschimpft worden. Ihre zahlreichen Beispiele waren drastisch. Eine Anzeige habe sie trotzdem nur ein einziges Mal erstattet – da hatte ihr jemand geschrieben: "Legen Sie Ihr Mandat nieder, weil Sie nicht deutsch sind!"

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung und der Redaktion von beck-aktuell, 10. November 2025.

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