Sven Harms zum Richter am BGH ernannt

Der Bundespräsident hat Ministerialrat Sven Harms zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Wie das Präsidium des BGH am 04.01.2021 mitteilte, wurde Harms dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadenersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen.

Lebenslauf

Der 49-jährige Jurist trat nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1998 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Dort war er während seiner Proberichterzeit bei der Staatsanwaltschaft Verden, bei den Amtsgerichten Diepholz, Otterndorf, Vechta und Cloppenburg sowie beim Landgericht Oldenburg eingesetzt. Im November 2002 wurde Harms beim LG Oldenburg zum Richter am LG ernannt und von dort in der Zeit von April 2008 bis April 2010 an das Bundesjustizministerium abgeordnet. Im Juli 2010 erfolgte seine Ernennung zum OLG-Richter beim OLG Oldenburg, wo er bereits seit April 2010 im Wege der Abordnung tätig war. Seit März 2019 war er an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet und dort im November 2019 zum Ministerialrat ernannt worden.

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2021.