Supreme Court widerspricht Theorie von Trump-Anhängern zu Wahlrecht

Das Oberste Gericht der USA hat mit einem Urteil eine auch von Anhängern des früheren US-Präsidenten Donald Trump vorangetriebene Theorie zum Wahlrecht zurückgewiesen. Dieser Auslegung der Verfassung zufolge können die Gesetzgeber in den Bundesstaaten ohne gerichtliche Kontrolle in Wahlrechtsfragen entscheiden. Der Supreme Court lehnte diese Interpretation gestern ab. Die Verfassung mache keine Ausnahme von dem Grundprinzip, dass Gerichte gesetzgeberisches Handeln in Wahlrechtsfragen überprüfen dürften, so das Gericht.

Verweis auf "Independent State Legislature Theory"

Die Klage vor dem Supreme Court kam aus dem US-Bundesstaat North Carolina. Dort waren die Demokraten erfolgreich gegen die von Republikanern veranlasste Neueinteilung der Wahlbezirke vor Gericht gezogen. Die Republikaner schalteten daraufhin das Oberste Gericht ein und argumentieren mit der "Independent State Legislature Theory". Die Theorie, die seit Jahren von einigen Aktivisten vorangetrieben wird, besagt, dass nur die Gesetzgeber in den Bundesstaaten die Befugnis haben, über ihre Wahlgesetze oder die Zuschnitte von Wahlkreisen zu entscheiden. Anhänger von Ex-Präsident Donald Trump hatten mit dieser Auslegung versucht, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen.

Weitreichende Folgen bei anderslautender Entscheidung

"Die Wahlklausel schützt die Gesetzgeber der Bundesstaaten nicht vor der üblichen gerichtlichen Kontrolle durch die Bundesstaaten", schrieb der Vorsitzende Richter am Supreme Court, John Roberts, zu dem Urteil. Es kam mit der Mehrheit von sechs der neun mehrheitlich konservativen Richter am Supreme Court zustande. Hätten die Richterinnen und Richter die Theorie für verfassungsmäßig erklärt, hätte dies nach Ansicht von Fachleuten weitreichende Folgen für die nächste Präsidentenwahl 2024 gehabt. So hätte etwa die politische Praxis der regierenden Partei, die Grenzen von Wahlbezirken zum eigenen Vorteil zu verändern (Gerrymandering), ohne Rücksicht auf verfassungsmäßige Einschränkungen und gerichtliche Kontrolle auf die Spitze getrieben werden können.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 28. Juni 2023 (dpa).