Supreme Court weicht Schutz für gleichgeschlechtliche Paare auf

Gleichgeschlechtlichen Paaren können nach einem Urteil des Obersten US-Gerichts bestimmte Dienstleistungen aus religiösen Gründen verwehrt werden. Der Supreme Court in Washington entschied zugunsten einer Webdesignerin, die ihre künstlerischen Dienste auch Hochzeitspaaren anbieten will - allerdings aus Glaubensgründen explizit nicht gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Gericht sieht dies als von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Eine abweichende Meinung

Das Gericht befand, "die Möglichkeit, selbst zu denken und diese Gedanken frei zu äußern", gehöre zu den am meisten geschätzten Freiheiten der Republik. Die USA seien gemäß der Verfassung ein Ort, "an dem alle Menschen die Freiheit haben, zu denken und zu sprechen, wie sie wollen, und nicht, wie die Regierung es verlangt". Die liberale Richterin Sonia Sotomayor schrieb in einer abweichenden Meinung: "Unsere Verfassung enthält kein Recht, einer missliebigen Gruppe Dienste zu verweigern."

Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm

Die Klägerin hatte ihre Haltung schon auf ihrer Webseite klarstellen wollen. Dies ist aber nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat Colorado. Die Frau klagte deshalb. Der Fall wirft letztlich die Frage auf, ob bestimmte Überzeugungen - in dem Fall religiöse - Gesetze aushebeln können, die Bürgerrechte schützen sollen. Bürgerrechtsorganisationen hatten zuvor gewarnt, dass die nun vom Supreme Court bestätigte Logik so weitergesponnen werden könne, dass Läden oder Dienstleister bestimmten Gruppen wie Frauen oder Schwarzen ihre Angebote verwehren könnten.

Früherer Fall ließ grundsätzliche Frage zum Diskriminierungsschutz offen

Der Fall erinnert an den eines Bäckers, der eine ähnliche Argumentation vorbrachte, weil er gleichgeschlechtlichen Paaren keine Hochzeitstorten verkaufen wollte. Im Jahr 2018 entschied das Gericht im Sinne des Bäckers - ließ aber die grundsätzliche Frage danach unbeantwortet, ob Religion den Schutz vor Diskriminierung aushebeln kann. Im Fall der Webdesignerin ist das Urteil des Supreme Courts nun grundsätzlicher Natur. Der Supreme Court ist unter dem früheren republikanischen Präsidenten Donald Trump weit nach rechts gerückt. Es gibt nur noch drei Richterinnen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richterinnen und Richter, die zuletzt auch immer wieder im Sinne christlicher Kläger entschieden.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 4. Juli 2023 (dpa).