Dem "Boston-Bomber" Dschochar Zarnajew droht nun doch eine Hinrichtung. Das Oberste US-Gericht entschied, dass die zuvor im Prozess um den islamistischen Bombenanschlag auf den Marathonlauf in Boston 2013 verhängte Todesstrafe rechtmäßig ergangen sei. Ein Berufungsgericht hatte das Todesurteil gegen den gebürtigen Tschetschenen 2020 aufgehoben, weil nicht sichergestellt worden sei, dass die Geschworenen unvoreingenommen gegenüber Zarnajew seien. Der Supreme Court kehrte diesen Beschluss nun um.
Supreme Court bejaht faires Verfahren
"Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen", hieß es in den Ausführungen des Obersten Gerichts. Die Verfassung garantiere ihm dennoch ein faires Verfahren vor einer unparteiischen Jury. Das habe er bekommen. Das Urteil des Berufungsgerichts werde daher aufgehoben. Zarnajew konnte zum Tode verurteilt werden, obwohl Massachusetts die Todesstrafe bereits in den frühen 1980er Jahren abgeschafft hatte, weil er nach Bundesrecht vor Gericht gestellt wurde.
Drei Tote und hunderte Verletzte
Zarnajew hatte im April 2013 gemeinsam mit seinem älteren Bruder Tamerlan im Zieleinlauf des Marathons in Boston im Bundesstaat Massachusetts zwei mit Schnellkochtöpfen gebastelte Sprengsätze gezündet. Dabei waren drei Menschen – darunter ein achtjähriger Junge – getötet und 260 verletzt worden. Bei einer tagelangen Verfolgungsjagd wurden Tamerlan Zarnajew und ein Polizist getötet. Dschochar Zarnajew wurde kurz nach dem Anschlag schwer verletzt gefasst. Er gestand die Tat und sitzt heute in einem Hochsicherheitsgefängnis.
Redaktion beck-aktuell, 7. März 2022 (dpa).
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