Recht auf freie Meinungsäußerung versus Minderheitenschutz
Die Webdesignerin aus dem US-Bundesstaat Colorado möchte auf ihrer Homepage festhalten, dass sie für gleichgeschlechtliche Paare keine Webseiten entwerfen möchte. Das ist allerdings nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat. Der Fall der Webdesignerin könnte weitreichende Konsequenzen für die Rechte der LGBTQ-Gemeinde haben. Es geht um die grundlegende Frage, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung Rechte zum Schutz von Minderheiten aushebeln kann. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen sowie queere Menschen.
Konservative Richter könnten LGBTQ-Rechte kippen
Die drei als liberal geltenden Richterinnen warfen die Frage auf, wo die Grenze bei der Argumentation der Klägerin zu ziehen sei - und ob nicht die Gefahr bestehe, dass nach ihrer Logik künftig etwa Ladeninhaber auch Schwarzen oder Menschen mit Behinderung bestimmte Dienste verweigern könnten. Dass der Supreme Court bereit ist, etablierte Rechte zurückzunehmen, zeigte sich im Juni. Damals kassierte das Gericht das Recht auf Abtreibung, das rund 50 Jahre lang galt. Unter Ex-Präsident Donald Trump ist der Supreme Court deutlich nach rechts gerückt. Es gibt nur noch drei Richterinnen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richter, die zuletzt auch immer wieder im Sinne religiöser Kläger entschieden.