"Süßwarenkartell": Höhe der Geldbußen steht fest
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Gut zehn Jahre ist es her, dass das Bundeskartellamt gegen große Teile der deutschen Süßwarenbranche vorging. Doch einige Unternehmen wehrten sich gegen die Kartellvorwürfe. Nun steht fest, was sie zahlen müssen. Das OLG Düsseldorf hat am Dienstag ein Urteil dazu verkündet.

Danach muss die Firma Bahlsen ("Leibniz Butterkeks") wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustauschs rund 3,56 Millionen Euro zahlen. Für das Unternehmen Griesson de Beukelaer, das Marken wie "Prinzen Rolle" im Sortiment hat, sind es 2,25 Millionen und für CFP Brands (Ricola) 0,45 Millionen Euro. Ursprünglich waren höhere Geldbußen vorgesehen – vor dem Urteil hatte es aber eine Verständigung der Firmen mit dem Gericht gegeben. Die Tatvorwürfe wurden eingeschränkt und die Richter bewerteten die damaligen Handlungen der Unternehmen in einem milderen Licht. Zudem wies das Gericht in seinem Urteil darauf hin, dass der Lebensmitteleinzelhandel gegenüber den Herstellern eine starke Marktmacht habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2023 – V-6 Kart 9/19 OWi).

Es ging darum, dass sich die Firmen im Rahmen eines Branchen-Arbeitskreises im Zeitraum 2006 bis 2008 über den Stand von Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hatten. 2013 hatte das Bundeskartellamt aus verschiedenen Gründen Bußgelder gegen insgesamt elf Süßigkeiten-Hersteller verhängt. Einige Firmen legten damals Einspruch ein, danach ging der Streit vor Gericht über mehrere Instanzen. Nun erging ein Urteil gegen die letzten drei betroffenen Firmen. Da die Ereignisse so weit zurückreichen, hatte das OLG auf eine erneute vollständige Beweisaufnahme verzichtet. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Angesichts der Vorab-Verständigung der Parteien ist es aber nicht sehr wahrscheinlich, dass Rechtsmittel eingelegt werden.

Alle Beteiligten mit Entscheidung zufrieden

Die Verständigung hatte sich zum Verfahrensbeginn Mitte November bereits bei Griesson de Beukelaer und CFP Brands abgezeichnet – bei Bahlsen zunächst nicht. Daraufhin kündigte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger an, dass das Bahlsen-Verfahren abgetrennt und in einer eigenen Hauptverhandlung fortgesetzt werden könnte. Doch später gab es weitere Gespräche mit Bahlsen und schließlich doch noch eine Einigung. Nun endet Verfahren nach vier Hauptverhandlungstagen und damit deutlich früher als geplant. Eine Sprecherin von Bahlsen betonte, dass die Vorwürfe wegen angeblicher Preisabsprachen fallengelassen worden seien. "Grund für das nun anfallende Bußgeld ist vielmehr der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenindustrie, der hauptsächlich dem Schutz vor ihrerseits überwiegend unzulässigen Sonderforderungen des Lebensmitteleinzelhandels diente."

Ein Sprecher von CFP Brands wies darauf hin, dass man entgegen eines früheren Urteils des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2017 sogar fünf Millionen Euro hätte zahlen sollen. Nun müsse die Firma weniger als ein Zehntel der ursprünglichen Summe zahlen. Vorausgegangen war ein erfolgreicher Gang zum BGH und eine spätere Zurückverweisung zum OLG. Man habe sich mit der Verfahrensbeendigung einverstanden erklärt, "um ein insgesamt maßlos geführtes überlanges Verfahren abzuschließen", so der Sprecher von CFP Brands. Griesson de Beukelaer wollte sich nicht äußern.

Branchenexperten nahmen das Ende des Rechtsstreits positiv zur Kenntnis. "Das ist die beste Lösung für alle Beteiligten", sagte der Düsseldorfer Kartellrechtler Johann Brück und verwies auf den großen zeitlichen Abstand zu den Taten, die den Unternehmen vorgeworfen worden waren. "Wer hätte da jetzt noch Erinnerungen produzieren sollen, die nicht längst aktenkundig sind? Das Verfahren wäre zur reinen Farce geworden."

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2023 - V-6 Kart 9/19 OWi

Redaktion beck-aktuell, gk, 20. Dezember 2023 (dpa).

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