Südkorea strebt bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität an. Bis 2030 ist eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 35% gegenüber dem Niveau von 2018 geplant. Für den Zeitraum nach 2030 gibt es bislang aber keine umfassenden Umsetzungspläne für die CO2-Reduktion.
Nun hat das Verfassungsgericht entschieden, dass das Land konkrete Pläne zur Schadstoffreduzierung auch für den Zeitraum von 2031 bis 2049 aufstellen müsse. Zudem wies es die Regierung an, diese Pläne bis spätestens Ende Februar 2026 in das Gesetz zur CO2-Neutralität aufzunehmen.
Mit dem Urteil hat das Verfassungsgericht den Sammelklagen von Klimaaktivisten und Umweltschützern aus dem Jahr 2020 in einigen Punkten recht gegeben. Insgesamt haben 254 Klägerinnen und Kläger, viele von ihnen im Kindes- und Teenager-Alter, vier Gerichtsverfahren angestrengt. Sie hatten vor Gericht argumentiert, dass das Versäumnis der südkoreanischen Regierung, die Schadstoffemissionen schneller zu senken, eine Verletzung ihrer Grundrechte darstelle.