Schadenersatzansprüche nicht mit dem Normalisierungsvertrag abgegolten
Das Gericht wies das Argument von Nippon Steel zurück, wonach mit dem Normalisierungsvertrag von 1965 zwischen Südkorea und Japan auch die Schadenersatzansprüche früherer Zwangsarbeiter abgegolten seien. Während der Kolonialzeit und des Zweiten Weltkriegs wurden nach Schätzungen Hunderttausende Koreaner in Japan zur Arbeit gezwungen.
Zehn weitere Fälle anhängig
Das jetzige Urteil könnte sich auf weitere ähnliche Klagefälle gegen japanische Unternehmen auswirken. Laut Yonhap sind zehn Fälle anhängig, davon zwei beim Obersten Gericht. Als ein südkoreanisches Gericht Nippon Steel vor fünf Jahren zu den Zahlungen anwies, war es das erste derartige Urteil in Südkorea oder Japan zugunsten koreanischer Zwangsarbeiter. Davor waren die vier Koreaner vor Gerichten in beiden Ländern immer wieder mit Klagen gescheitert.