VG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein

Ein bulgarischer Obdachloser hat mit Hilfe der Initiative Zivilcourage ein Recht auf Unterkunft eingeklagt. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung am 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.

Obdachlosigkeit begründet "Gefahr für Leib und Leben"

Der Zeitung zufolge hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass durch die Obdachlosigkeit grundsätzlich eine "Gefahr für Leib und Leben" bestehe und dass die Stadt deshalb als untere Sicherheitsbehörde verpflichtet sei, diese Gefahr abzuwehren. Dies habe ungeachtet des Ortes der Meldung oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zu geschehen. Fehlende Unterlagen könnten später nachreicht werden.

Stadt forderte lückenlose Meldung

Anders hatte nach Angaben der Zeitung das Sozialreferat der Stadt unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit argumentiert: EU-Bürger hätten zunächst in der Regel keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Erst wer lückenlos fünf Jahre lang in München gemeldet wäre, könnte unter Umständen Leistungen in Anspruch nehmen. Dies war bei dem Kläger nicht der Fall. Nach dem Bericht der Süddeutschen ist der Nachweis einer lückenlosen Meldung für viele Arbeitsmigranten allerdings fast unmöglich.

Redaktion beck-aktuell, 22. August 2017.