Länder sollen Pauschalen zur Flüchtlingsfinanzierung erhalten
Das Bundeskabinett wolle den entsprechenden Gesetzentwurf, in dem die Flüchtlingsfinanzierung fortgeschrieben wird, schon am 10.10.2018 verabschieden, heißt es in dem Bericht. Künftig soll demnach nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden. Stattdessen erhielten die Länder einen großen Teil der Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Damit habe der Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld tatsächlich für flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung und andere Integrationsleistungen ausgeben.
Milliarden für Unterbringung und Integrationsleistungen von Flüchtlingen
Zugleich erhielten die Länder durch die pauschale Verteilung rund 5 Milliarden Euro mehr als bei einer genauen Abrechnung, die Kommunen rund 1 Milliarde Euro zusätzlich. Die große Koalition wolle zudem die ursprünglich bis Ende 2018 befristete Entlastung der Kommunen bei den Wohn- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte verlängern. Dadurch erhalten die Gemeinden im kommenden Jahr weitere 1,8 Milliarden Euro. Insgesamt sollten Länder und Gemeinden im kommenden Jahr mit 8,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen unterstützt werden, heißt es in dem Bericht. Von 2020 an sollen die Bundesländer dann jährlich 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten.