Das Verfassungsgericht in Südafrika hat den Antrag auf Berufung des wegen Totschlags verurteilten früheren Spitzensportlers Oscar Pistorius zurückgewiesen. Dies teilte das Gericht in Johannesburg in einer am 09.04.2018 veröffentlichten Erklärung mit. Der 31-Jährige wollte gegen die verschärfte Haftstrafe von 13 Jahren und 5 Monaten in Berufung gehen, die das Berufungsgericht im November 2017 verhängt hatte.
Fall erregte weltweites Aufsehen
Der unterhalb beider Knie amputierte Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Sein Fall vom international gefeierten Athleten zum Todesschützen und die darauffolgende juristische Auseinandersetzung durch mehrere Instanzen hatte weltweit Aufsehen erregt. Sprinter Pistorius hatte bei Paralympischen Spielen auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen gewonnen. In London startete er 2012 als erster beinamputierter Sportler bei den Olympischen Spielen.
Redaktion beck-aktuell, 10. April 2018 (dpa).
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