Südafrikas höchstes Berufungsgericht hat ein Urteil gekippt, das einem unheilbar kranken Patienten das Recht zu aktiver Sterbehilfe zugesprochen hatte. Das Justizministerium, das Berufung eingelegt hatte, begrüßte den Entscheid vom 06.12.2016. Damit bleibt das bisher geltende Verbot aufrechterhalten.
Justizministerium gegen aktive Sterbehilfe – Erzbischof Tutu sprach sich dafür aus
Es ging um den Fall des Krebspatienten Robin Stransham-Ford, der kurz vor dem aufsehenerregenden Urteil 2015 seiner Krankheit erlag. Das Justizministerium legte Berufung gegen den Richterspruch ein. Das Berufungsgericht habe richtig gehandelt, teilte Justizminister Michael Masutha mit. Der südafrikanische Nobelpreisträger und Erzbischof Desmond Tutu hatte sich dagegen im Oktober für ein Recht auf Sterbehilfe stark gemacht. Er habe sich immer für Mitgefühl und Gerechtigkeit im Leben ausgesprochen. Das sollte es auch für unheilbar Kranke geben, wenn es um ihren Tod geht, schrieb Tutu.
Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2016 (dpa).
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Fischer/Gerhardt, Sterbehilfe ist keine Art von "Gnadentod" für Todgeweihte, ZRP 2015, 219
Jurgeleit, Sterbehilfe in Deutschland, NJW 2015, 2708
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