Vorgaben für Läufer mit intersexuellen Anlagen
Infolge der CAS-Entscheidung vom 01.05.2019 gilt eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die Läufer mit intersexuellen Anlagen verpflichtet, einen Testosterongehalt von 5 Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken.
Semenya lehnt Hormontherapie ab
Die 28-jährige Südafrikanerin lehnt eine solche Therapie vehement ab. Sie und ihre Unterstützer haben die Regelung wahlweise als sexistisch oder auch als rassistisch abgelehnt. Die Regelung umfasst Frauenrennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter). Semenya könnte daher auch auf längere Strecken ausweichen – kürzlich siegte sie bei den südafrikanischen Meisterschaften über 5.000 Meter.