Südafrika: Berufung gegen CAS-Urteil im Fall Caster Semenya angekündigt

Südafrikas Leichtathletik-Föderation ASA wird im Streit um die Hormonwerte der Olympiasiegerin Caster Semenya beim Schweizer Bundesgericht Berufung gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS einlegen. Das Verfahren solle so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, zitierte die örtliche Nachrichtenagentur ANA am 13.05.2019 einen Sprecher des südafrikanischen Sportministeriums.

Vorgaben für Läufer mit intersexuellen Anlagen

Infolge der CAS-Entscheidung vom 01.05.2019 gilt eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die Läufer mit intersexuellen Anlagen verpflichtet, einen Testosterongehalt von 5 Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken.

Semenya lehnt Hormontherapie ab

Die 28-jährige Südafrikanerin lehnt eine solche Therapie vehement ab. Sie und ihre Unterstützer haben die Regelung wahlweise als sexistisch oder auch als rassistisch abgelehnt. Die Regelung umfasst Frauenrennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter). Semenya könnte daher auch auf längere Strecken ausweichen – kürzlich siegte sie bei den südafrikanischen Meisterschaften über 5.000 Meter.

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2019 (dpa).