Studie: Anwaltssuchdienste bei vielen Anwälten beliebt

Die Nutzung von gewerblichen Anwaltsuchdiensten und Internetplattformen ist in der Anwaltschaft weit verbreitet. Mehr als 60% der Rechtsanwälte akquirieren über diese Kanäle neue Mandanten. Das geht aus einer Untersuchung des Soldan Instituts hervor, für die 1.179 Berufsträger befragt wurden. Gleichwohl habe diese Form der Akquisition für die meisten Anwälte keine große wirtschaftliche Bedeutung, heißt es in der Mitteilung des Instituts vom 26.11.2018 weiter.

Internetakquise für Kleinkanzleien profitabler

Lediglich 5% der Befragten erhielten auf diesem Wege mehr als 40% ihrer Mandate. Während Kleinkanzleien häufiger von der Mandatsvermittlung über das Internet profitierten, spiele dieses Vorgehen für die Akquise von Unternehmensmandaten eher eine geringe Rolle.

Kein Verstoß gegen Provisionsverbot

Grundsätzlich sei die Vermittlung von Mandaten durch Dritte ein heißes Eisen des anwaltlichen Berufsrechts, so Soldan weiter, weil schnell der Verdacht entstehe, dass es hierbei zu einem Verstoß gegen das Provisionsverbot (§ 49b Abs. 3 BRAO) kommt. Nach der Rechtsprechung entfallen jedoch erfolgsunabhängige, pauschale Entgelte, die Anwälte zum Beispiel als Nutzungsgebühr für eine Internetplattform oder Mitgliedschaft bei einem Suchdienst zahlen nicht unter das Provisionsverbot, erklärte Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.

Redaktion beck-aktuell, 27. November 2018.

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