Internetakquise für Kleinkanzleien profitabler
Lediglich 5% der Befragten erhielten auf diesem Wege mehr als 40% ihrer Mandate. Während Kleinkanzleien häufiger von der Mandatsvermittlung über das Internet profitierten, spiele dieses Vorgehen für die Akquise von Unternehmensmandaten eher eine geringe Rolle.
Kein Verstoß gegen Provisionsverbot
Grundsätzlich sei die Vermittlung von Mandaten durch Dritte ein heißes Eisen des anwaltlichen Berufsrechts, so Soldan weiter, weil schnell der Verdacht entstehe, dass es hierbei zu einem Verstoß gegen das Provisionsverbot (§ 49b Abs. 3 BRAO) kommt. Nach der Rechtsprechung entfallen jedoch erfolgsunabhängige, pauschale Entgelte, die Anwälte zum Beispiel als Nutzungsgebühr für eine Internetplattform oder Mitgliedschaft bei einem Suchdienst zahlen nicht unter das Provisionsverbot, erklärte Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.